Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.36
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- 141 -
31.
Maglbk/22756/SP-BB-OD/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. OD-B10, Olympisches Dorf,
Bereich Schützenstraße 10 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. OD-B6), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
07.03.2018:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. OD-B10, Olympisches Dorf, Bereich Schützenstraße 10 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. OD-B6), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG 2016
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
32.
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die Stellungnahme keine neuen
Aspekte hervorgebracht hat, die zu Planänderungen führen würden.
Den oben genannten Befürchtungen kann
durch schlüssige und vertraglich gesicherte
projektseitige Immissionsschutzmaßnahmen entgegengetreten werden. Die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen
werden im Zusammenhang mit dem zu einem späteren Zeitpunkt noch zu beschließenden Bebauungsplan Nr. MÜ-B17 abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Krackl und GR Abenthum):
Mehrheitsbeschluss (gegen FI, FPÖ und
RUDI, 14 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2018:
Der Flächenwidmungsplan Nr. MÜ-F18,
KG Mühlau, Bereich Hans-Maier-Straße 3
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. MÜ-F10), gemäß § 36 TROG 2016,
2. Entwurf, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Maglbk/18315/SP-FW-GH/1
Flächenwidmungsplan Nr. MÜF18, Mühlau, Bereich Hans-MaierStraße 3 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜF10), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, 2. Entwurf
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei. Darin
wird im Wesentlichen befürchtet, dass durch
den Bau eines Wohngebäudes direkt angrenzend an das Gewerbegebiet ein Verdrängen von Gewerbenutzung durch Wohnen verursacht wird.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
GR-Sitzung 22.03.2018
33.
Maglbk/21072/SP-BB-HA/1
Bebauungsplan Nr. HA-B34, Höttinger Au, Bereich Fischerhäuslweg, Fürstenweg und Daneygasse
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HA-B28), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme von fünf Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. HA-B34 eingegangen. Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Einschreiterinnen und Einschreiter fühlen sich durch den neuen benachbarten
Gebäudekomplex in ihrer Privatsphäre beeinträchtigt und befürchten in verschiede-