Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-05122013.pdf
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4.2.2014 bis 9.2.2014 in der Zeit von 8.30
Uhr bis 17.00 Uhr statt.
Die Grundüberlassung erfolgt unentgeltlich.
Ferner übernimmt die Stadt Innsbruck die
Kosten für die tägliche Zwischen- und
Endreinigung. Die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb, wird mit den entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck unterstützt
diese Veranstaltung durch einen Beitrag in
der Höhe von € 20.000,--. Die Bedeckung
ist aus Vp. 1/780100-728100 (Entgelte für
sonstige Leistungen, Märkte und Veranstaltungen) gegeben.
Der Veranstalter hat alle notwendigen, für
die Durchführung diese Veranstaltung erforderlichen Bewilligungen (insbesondere
jene nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz
sowie der Straßenverkehrsordnung {StVO})
rechtzeitig zu erwirken, sowie die Haftung
und die Kosten in diesem Zusammenhang
zu übernehmen.
rung der anteiligen Baukosten, die
durch das Land Tirol und den Bund getragen werden.
3.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG) wird beauftragt, zur Erlangung eines realisierungsreifen Projekts
in Abstimmung mit der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration und der Mag.-Abt. V, Kultur,
einen Architekturwettbewerb durchzuführen und das Projekt "Haus der Musik" umzusetzen.
4.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wird beauftragt, unter Einbindung
der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, die notwendigen schriftlichen Vereinbarungen zwischen dem
Bund, dem Land Tirol und der Stadt
Innsbruck, betreffend die Finanzierung
des Bauvorhabens, abzuschließen.
5.
Der Bund leistet für das Vorhaben einen einmaligen, nicht rückzahlbaren
Zuschuss in Höhe von € 9 Mio. Sollte
sich nach Vorliegen des Siegerprojektes und präziserer Kostenschätzungen
eine allfällige Finanzierungslücke ergeben, ist mit den Projektpartnerinnen
bzw. -partnern über die Aufteilung der
Kostentragung zu verhandeln.
6.
Zur Begleitung des Projektes wird unter
der Leitung der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KG (IIG) eine Projektgruppe mit Vertreterinnen bzw. Vertretern aller Projektpartnerinnen bzw. partner eingerichtet. Die Fertigstellung
und Inbetriebnahme des Hauses soll im
Jahre 2018 erfolgen.
Die Mag.-Abt. IV, Wirtschaft und Tourismus,
wird mit der vertraglichen Regelung beauftragt.
7.
V-KU 12458/2013
Projekt Neubau "Haus der Musik
Innsbruck"
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von FPÖ und RUDI; 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 3.12.2013:
1.
2.
Die Stadt Innsbruck realisiert mit finanzieller Beteiligung des Landes Tirol und
des Bundes einen Neubau "Haus der
Musik" am Standort Universitätsstraße
Nr. 1 laut der vorliegenden Nutzungsaufteilung und Baukostenaufteilung
nach Finanzierungspartnern, wobei seitens des Bundes ein gedeckelter Investitionskostenbeitrag von € 9 Mio geleistet wird.
Dafür wir das Grundstück Universitätsstraße Nr. 1 in die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) eingebracht und das Haus nach Fertigstellung an die Stadt Innsbruck überlassen.
Die Finanzierung der Errichtungskosten
erfolgt über Transferzahlungen der
Stadt Innsbruck und über die Finanzie-
GR-Sitzung 5.12.2013
8.
IV 12306/2013
Verein DOWAS für Frauen, Weiterbestand des Vereins, Sondersubvention
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.12.2013:
1.
In Anmerkung der Leistungen des Vereins DOWAS für Frauen wird die Stadt
Innsbruck einen gesonderten Beitrag
für den Weiterbestand des Vereins leisten. Dieser Beitrag setzt sich wie folgt
zusammen: