Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf
- S.20
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fenden Prüfergebnisse dazu sind den maßgeblichen Gremien übermittelt worden.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Anhörungsverfahren
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind schriftliche Stellungnahmen
zu den Bemerkungen, Feststellungen und Empfehlungen der Kontrollabteilung eingeholt worden.
3 Ordentlicher Haushalt
Voranschlag und
Jahresrechnung 2011 –
Fristeneinhaltung
Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2011
erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind
keine Einwendungen erhoben worden.
Infrastrukturausgaben
Der Voranschlag 2011 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen
Betrag in Höhe von € 4,025 Mio. für laufende Maßnahmen der Infr astruktur vor. Dieser Gesamtbetrag verteilte sich auf 75 Planansätze
bzw. ein laufendes Anordnungssoll von € 3,662 Mio. Somit ergab sich
im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr
2011 ein effektives Sparvolumen in Höhe von € 0,363 Mio.
Sollüberschuss
Die für 2011 prognostizierten Einnahmen in Höhe von € 288,803 Mio.
erhöhten sich im Rahmen der Jahresrechnung um 3,4 % auf
€ 298,558 Mio. An Ausgaben waren 293,289
€
Mio. vorgesehen; sie
nahmen mit einem Wert von € 298,206 Mio. um 1,7 % zu. Der prälim inierte Zuschussbedarf von € 4,486 Mio. konnte so mit in einen Sollüberschuss von € 0,352 Mio. umgekehrt werden.
Vergleich
VA – Rechnung,
Wertgrenzen
Der Gemeinderat hat am 26.02.2009 das Ausmaß der gemäß § 15
Abs. 1 Z 7 VRV zu erläuternden Abweichungen für Mehr- oder Mindereinnahmen bzw. Mehr- oder Minderausgaben neu festgelegt. Demnach
sind Unterschiede zwischen der Summe der vorgeschriebenen Beträge
und dem veranschlagten Betrag dann zu erläutern, wenn
die Abweichung mehr als 10 % des Ansatzes und mindestens
€ 15.000,00 beträgt. Für Voranschlagspo sten der Sammelnachweise
gelten diese Wertgrenzen in Bezug auf die Gesamtsumme des jeweiligen Sammelnachweises.
Feststellungen,
Empfehlungen
Bei der stichprobenweisen Einsicht in die vorliegenden Begründungen
für das Jahr 2011 hat die Kontrollabteilung einige Feststellungen bzw.
Empfehlungen betreffend die nachfolgend angeführten Voranschlagsposten getroffen:
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Volksschulen / Instandhaltung sonstige Anlagen
Hauptschulen – Neue Mittelschulen / Entgelte für
sonstige Leistungen
Stadtarchiv / Handelswaren
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Zl. KA-06265/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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