Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-08112012.pdf
- S.25
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Rücklagendeckungsquote
Die Rücklagendeckungsquote für die zum Jahresende ausgewiesenen
Rücklagen hat sich auf 63,66 % belaufen. Diese Kennzahl bringt den
Anteil der Rücklagen (rd. € 19,4 Mio.) am Eigenkapita l zum Ausdruck,
wobei sich das Eigenkapital aus dem Kassenbestand (rd. € 12,1 Tsd.),
den täglich fälligen bzw. kurzfristig angelegten Beständen der Girokonten (rd. € 8,4 Mio.) und aus den sonstigen Veranlagungsbeständen (rd.
€ 4,0 Mio.) von insgesamt rd. € 12,4 Mio. zum 31.12.2011 zusammensetzt. Wie im Vorjahr konnte von einer ausreichenden Deckung der
Rücklagen durch das Eigenkapital gesprochen werden.
Personalausgaben
Wie alljährlich bildeten die Personalausgaben die größte Ausgabenpost im Ordentlichen Haushalt. Die Ausgaben für Leistungen, welche
die aktiven Bediensteten betreffen, beliefen sich laut Jahresrechnung
auf € 63,972 Mio. gegenüber einem Präliminare von €63,806 Mio. Im
Vergleich zum Rechnungsergebnis 2010 waren Mehrausgaben von
€ 1,232 Mio. zu tätigen, der Anteil an den Gesamtausgaben (unter Einrechnung diverser auf dem Personalsektor erfolgter Rückflüsse) ist
gegenüber dem Vorjahr um 0,31 Prozentpunkte auf 19,42 % gestiegen.
Personalsubventionen
Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2011 in einer Höhe von € 2,566 Mio. angefallenen Pers onalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt
€ 1,327 Mio. im Wege der Abgangsdeckung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche
der mit 01.09.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das
diesbezügliche Finanzvolumen betrug 2011 € 2,95 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Der im Jahr 2011 für den Gestellungsbetrieb aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckende Zuschuss betrug € 4,5 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich 2011 mit einem Betrag in Höhe von
€ 99,5 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Bundessozialamt mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Für das Kalenderjahr 2011
musste, wie schon für 2010, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden,
da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr oblie…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-06265/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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