Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11072013.pdf

- S.7

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14.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

€ 4.600,-- für die Jahre 2013 bis 2015 aus
kirchlichen Angelegenheiten.

14.1

IV 5276/2013

16.

Donau Allgemeine Versicherungs
AG, Fassaden- und Fensterrestaurierung Schlossergasse Nr. 11

IV 6767/2013
Israelitische Kultusgemeinde, vertreten durch Präsidentin
Dr.in Fritsch Esther, Sillgasse
Nr. 15, Subvention für Bildungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.6.2013:

Beschluss (einstimmig):

Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin
des Gebäudes Schlossergasse Nr. 1, Donau Allgemeine Versicherungs AG, für die
Fassaden- und Fensterrestaurierung, einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 83.620,--.

Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

17.

14.2

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von ÖVP und TSB; 9 Stimmen, gegen RUDI
und FPÖ, 6 Stimmen):

IV 5748/2012
N. N., Sanierungsarbeiten Holzbau, Bautischler

Die Stadt Innsbruck gewährt der Israelitischen Kultusgemeinde für Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit eine Subvention von
€ 15.000,-- aus kirchlichen Angelegenheiten.
V 6936/2013
Mädchenzentrum ARANEA, weitere Subvention für das laufende
Jahr 2013

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 10.7.2013:

Antrag des Stadtsenates vom 12.6.2013:

Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt dem
Verein Mädchenzentrum ARANEA im
Jahr 2013 eine weitere Subvention in der
Höhe von € 5.000,--. Die Abwicklung erfolgt
über die Vp. 1.469010.757000, laufende
Transferzahlung, private Institute, Frauenförderung.

Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Eigentümerin
N.N., für die Sanierungsarbeiten Holzbau,
Bautischler, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der Höhe von € 20.930,-Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

18.

15.

IV 12160/2010

Beschluss (einstimmig):

Israelitische Kultusgemeinde, vertreten durch Präsidentin
Dr.in Fritsch Esther, Subvention
für die Miete Sillgasse Nr. 15

Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 3.7.2013:
Die Stadt Innsbruck gewährt der Israelitischen Kultusgemeinde für die Miete Sillgasse Nr. 15 eine Subvention von jeweils
GR-Sitzung 11.7.2013

V 7230/2013
Neufassung der Sporthallenordnung

Die vorliegende Neufassung der Sporthallenordnung für die städtischen Sporthallen
wird beschlossen.
Sie tritt mit der Beschlussfassung im Gemeinderat und dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig treten alle
bisher im Gegenstand bestehenden Turnund Sporthallenordnungen außer Kraft.