Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.62
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Rendite
Unter Berücksichtigung der Anschaffungskosten laut Vermögensrechnung (2010) und des aus der Vermietung der Fläche erzielten Jahresmietzinses hat die Kontrollabteilung für das Kalenderjahr 2012 eine
Jahresrendite von 8,41 % errechnet.
6.2.2 Teilfläche II Grundstück Nr. 242
Konsenslose Nutzung
Die restliche, südlich an das vermietete Teilstück des Gst. Nr. 242 angrenzende Fläche im Ausmaß von rd. 905 m² anlangend, hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass diese von einer Privatperson genutzt
wird.
Auf dieser Teilfläche befinden sich ebenfalls, im Rahmen der oben zitierten Baugenehmigung erstellte bauliche Anlagen. Abweichend vom
damals genehmigten Zweck der Verwendung als Stallungen lässt deren heutiges Erscheinungsbild (Kamin, Sat-Anlage, Wäscheaufhänge)
auf eine ganzjährige Bewohnung bzw. Bewohnbarkeit schließen.
Der derzeitige Nutzer war dem Leiter des Referates Liegenschaftsangelegenheiten nicht bekannt, wie auch ein entsprechender Mietvertrag,
Schriftstücke oder sonstige Unterlagen hierüber nicht existent sind.
Ebenso verlief eine Rückfrage bei der für eine allfällige Mietvorschreibung zuständigen Bestandnehmerbuchhaltung der IISG negativ. Aktenmäßig verfolg- und belegbar war jedoch, dass die in Rede stehende
Grundfläche seitens der Stadtgemeinde ursprünglich ebenfalls an
einen Fiakerbetrieb verpachtet gewesen ist, dieser Vertrag aber mit
Datum 14. April 2004 ausgelaufen und anschließend eine (unentgeltliche) prekaristische Nutzung der Fläche bis Ende Mai 2005 gestattet
worden ist. Aus diesem Grund verzeichnete die Bestandnehmerbuchhaltung der IISG seit dem Vertragsende keine Mieteinnahmen mehr für
diesen Grundstücksteil.
Recherchen der Kontrollabteilung
Die Kontrollabteilung konnte eruieren, dass der Betreiber dieser Fiakerei im Jahr 2008 – offenbar analog der mit der Mieterin der nördlichen Grundstücksfläche des Gst. Nr. 242 getroffenen Vereinbarung –
ebenfalls einen Abbruchkostenbeitrag für die seinerzeit errichteten
Baulichkeiten in der Höhe von € 4.250,00 (in Raten am 23.07., 22.08.
und 10.09.2008) zur Einzahlung gebracht hat, was wiederum eine Nutzung über das vertragliche Ende hinaus vermuten lässt. Die betreffenden Zahlungen wurden jedoch über das Bestandnehmerkonto für ein
anderes von ihm prekaristisch genutztes städt. Grundstück (Gst.
Nr. 174 KG Amras) getätigt und verbucht. Schriftliche Aufzeichnungen
hierüber waren nicht aktenkundig.
Klärungsbedürftig erschien aus der Sicht der Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang jedenfalls der Umstand, dass sich der seit August
2011 im Dauerkrankenstand befindliche und davor für den dortigen
Gebietsbereich zuständig gewesene Mitarbeiter des Referates zum
Zeitpunkt des Lokalaugenscheines (27.03.2012) durch die Kontrollabteilung auf der gegenständlichen Liegenschaft aufgehalten hat, ihm der
aktuelle Nutzer der Fläche daher offensichtlich nicht unbekannt sein
dürfte.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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