Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-11102012.pdf
- S.64
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6.4 Grundstück Nr. 247 (Dr.-Franz-Werner-Straße)
Grundstückdaten
Die Stadt Innsbruck ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft in EZ 48 GB 81121 Mühlau, zu deren Gutsbestand das Grundstück Nr. 247 mit einem Flächenausmaß von 500 m² gehört. Die
gegenständliche Grundstücksfläche ist in der Vermögensrechnung der
Stadt Innsbruck für das Jahr 2010 als Baufläche (begrünt) ausgewiesen und mit Anschaffungskosten von 218,08 pro m² erfasst.
Nutzung
Im Jahr 2009 war eine Teilfläche dieser Liegenschaft im Ausmaß von
350 m² erstmals an ein Transportunternehmen zum Zweck der Lagerung von Baumaterialien vermietet worden. Eine von beiden Vertragsparteien unterfertigte Vereinbarung war nicht archiviert bzw. konnte der
Kontrollabteilung auf ihre Anfrage hin nicht vorgelegt werden.
Mietzins 2009
Die Mieteinnahmen beliefen sich auf € 2.100,00, das wiederum einer
monatlichen Mietzinshöhe von € 175,00 bzw. €0,50 pro m ² entsprochen hat.
Mietzins 2010
Für das Bestandsverhältnis den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2010 betreffend war ein Mietvertrag aktenkundig. Als Mietzins wurde wiederum ein
Betrag von monatlich € 175,00 vereinbart. Hierzu stellte die Kontrolla bteilung jedoch fest, dass dem Vertragspartner anstatt des vereinbarten
ein monatlich zu geringer Bestandzins in Rechnung gestellt worden ist.
Dadurch haben sich die Einnahmen für die Stadt Innsbruck im Jahr
2010 um € 350,00 auf € 1.750,00 verringert.
Verlängerung des Vertragsverhältnisses
Entsprechend den Bestimmungen des Mietvertrages hätte das vorgenannte Bestandverhältnis mit 31.12.2010 geendet. Diesbezüglich hat
die Kontrollabteilung jedoch recherchiert, dass der besagte städtische
Gewerbegrund nicht vertragsgemäß rückgestellt, vielmehr über das
Vertragsende hinaus vom Mieter genutzt worden ist.
Mietzins 2011
Laut den Aufzeichnungen der Bestandnehmerbuchhaltung der IISG
sind für das Jahr 2011 insgesamt € 2.106,00 an Zahlungen geleistet
worden, obwohl der Immobiliengesellschaft kein gültiger Vertrag für die
Bewirtschaftung der Grundstücksfläche vorlag.
Mietzins 2012
Im Jahr 2012 wurde mit dem bisherigen Nutzer der Teilfläche des
Grundstückes Nr. 247 eine neuerliche Vereinbarung abgeschlossen.
Demgemäß begann das Mietverhältnis am 01.01.2012 und endet am
€
31.12.2012. Der Mietzins beträgt monatlich € 185,00 bzw. 0,53
pro m² und war erstmalig einer Wertsicherung unterworfen.
Rendite
Unter Zugrundelegung des in der Vermögensrechnung (2010) enthaltenen Wertes von € 218,02 pro m ² sowie des aus der Bewirtschaftung
dieser Liegenschaft erzielten Jahresmietzinses von € 6,34 pro m ² ließ
sich für das Wirtschaftsjahr 2012 eine Jahresrendite in der Höhe von
2,91 % errechnen.
Vertragserstellungs- und Zur Abgeltung der entstandenen Vertragserstellungs- und ausferti-ausfertigungskosten
gungskosten wurde dem Bestandnehmer in den Jahren 2009, 2010
und 2012 jeweils ein Betrag von netto € 200,00 vorgeschrieben. In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung beanstandet, dass die
Höhe des Vorschreibungsbetrages nicht mit der im Beschluss des StS
vom 24.02.2010 dafür vorgesehenen (€ 300,00) korrespondiert.
Zl. KA-01447/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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