Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2012

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-13122012.pdf

- S.3

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-3-

ab Inbetriebnahme der Linie "O" und
der Linie "3"
6.

7.

8.

Dem im Vorlagebericht dargestellten
Finanzierungs- und Bedeckungsplan
wird grundsätzlich zugestimmt und
die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, beauftragt, die für die Umsetzung notwendigen Maßnahmen zu setzen.
Der Abschluss des vorliegenden Entwurfes eines Syndikatsvertrages betreffend der Zusammenarbeit auf Gesellschafterebene in der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) mit dem Projekt "Regional- und Straßenbahnsystem" wird
genehmigt.

12. Ab Jänner 2013 wird der erweiterte
Stadtsenat vierteljährlich über den
Projektstand informiert.
13. Die städtische Kontrollabteilung wird
beauftragt und der Landesrechnungshof ersucht, über die Abwicklung des bisherigen Regionalbahnprojektes (Stadt 31.12.2012) einen gesamten Prüfbericht vorzulegen.
14. Die städtischen Kontrollabteilung wird
beauftragt, für die Dauer des laufenden Projektes den nächsten Prüfbericht mit 31.12.2015 vorzulegen.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Einsetzung eines Beirates zur Umsetzung des Regional- und Straßenbahnsystems für den Tiroler Zentralraum inklusive der Beiratsordnung zu.

Protokollerklärung seitens GR Grünbacher: Der Klub der SPÖ stimmt dem Ausbau des Straßenbahnastes von der Technik bis in die Peerhofsiedlung vorerst nicht
zu.

Die Stadt Innsbruck entsendet als
ständige Mitglieder des Beirates:

5.

a. Dipl.-Ing. Hubert Maizner
b. Dipl.-Ing. Dr. Walter Zimmeter
c. Mag. Johannes Verdross
sowie als Ersatzmitglieder
a. Dr. Reinhard Fischer
b. Dipl.-Ing. Alexander Zecha
c. Dr. Thomas Pühringer
9.

setzende Projektsteuerungsgruppe
vorgesehen wurde, wird reassumiert.

Das im Vorlagebericht beschriebene
Modell des "Steuerlichen Querverbundes - Ersatzzahlung Land Tirol"
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

10. Die Stadt Innsbruck spricht sich für
eine begleitende Kontrolle des Gesamtprojektes aus. Als geeigneten
Kandidaten schlägt der Stadtsenat
den dem Präsidenten des Tiroler
Landtages dienstrechtlich unterstehenden Dr. Klaus Mayramhof vor.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die diesbezüglichen Schritte in
die Wege zu leiten.
11. Der Beschluss des Gemeinderates
vom 21.12.2007, mit dem die einzuGR-Sitzung 13.12.2012

IV 10669/2012
Katholischer Verein zur Förderung von Frauen, Fenstertausch
Innstraße Nr. 107, Förderungsansuchen nach dem Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2003

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.12.2012:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003 gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Objektes Innstraße
Nr. 107, dem Katholischen Verein zur Förderung von Frauen, für den Fenstertausch, einen nicht rück-zahlbaren Baukostenzuschuss von € 9.670,--.
Die Auszahlung der Förderungsbeträge
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.