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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14042011.pdf

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-4-

Die Stadt Innsbruck als Belastungs- und
Veräußerungsverbotsberechtigte stimmt
der Veräußerung der im vorliegenden Plan
farblich dargestellten Teilfläche des
Grundstückes 1744/1, vorgetragen in
EZ 47, Grundbuch 81125 Pradl, im
Ausmaß von zirka 60 m2 an Dipl.-Ing. Egg
Bernhard, Eigentümer des benachbarten
Grundstückes 1740/31, vorgetragen in
EZ 944, Grundbuch 81125 Pradl, zu
einem in der nicht öffentlichen Sitzung zu
referierenden Kaufpreis zu.
6.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt als
Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB der
Übernahme des Wohnhaussanierungsdarlehens für das Wohnobjekt Amraser
Straße Nr. 120 über ursprünglich
€ 400.000,-- durch die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) zu.
8.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003:

8.1

IV 2454/2011

Straßenbenennungen
Anni-Kraus-Weg und
Pierre-de-Coubertin-Weg

Forster-Tschurtschenthaler
Verena, Fenstersanierung Kochstraße 4

Beschluss:

Beschluss (einstimmig):

§ 1:

Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:

Die laut vorliegendem Plan dargestellten
Verbindungswege bzw. -straßen werden
gemäß LGBl. Nr. 4 vom 20.11.1991 über
die Bezeichnung von Verkehrsflächen und
die Nummerierung von Gebäuden § 1 und
§ 8, in Verbindung mit § 18 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
in der geltenden Fassung als

Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Kochstraße
Nr. 4, Verena Forster-Tschurtschenthaler,
für die Fenstersanierung, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 18.140,--.

1.

Anni-Kraus-Weg (einstimmig)

2.

Pierre-de-Coubertin-Weg (gegen
GRÜNE, GRin Marinell und
GRin Eberl; 10 Stimmen)

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

benannt.
§ 2:
Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.
7.

IV 17077/2007
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck, Übernahme des
Wohnhaussanierungsdarlehens
für das Wohnobjekt Amraser
Straße 120 durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) wegen Auflösung der
Eigentumsgemeinschaft

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
GR-Sitzung 14.4.2011

8.2

Hypo-Rent ProjekterrichtungsGesmbH, Sanierung von Fassade und Dach Schlossergasse 27

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Schlossergasse Nr. 27, Hypo-Rent ProjekterrichtungsGesmbH, für die Fassaden- und dachsanierung, einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 33.990,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.