Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14042011.pdf
- S.4
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-4-
Die Stadt Innsbruck als Belastungs- und
Veräußerungsverbotsberechtigte stimmt
der Veräußerung der im vorliegenden Plan
farblich dargestellten Teilfläche des
Grundstückes 1744/1, vorgetragen in
EZ 47, Grundbuch 81125 Pradl, im
Ausmaß von zirka 60 m2 an Dipl.-Ing. Egg
Bernhard, Eigentümer des benachbarten
Grundstückes 1740/31, vorgetragen in
EZ 944, Grundbuch 81125 Pradl, zu
einem in der nicht öffentlichen Sitzung zu
referierenden Kaufpreis zu.
6.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt als
Ausfallsbürge gemäß § 1356 ABGB der
Übernahme des Wohnhaussanierungsdarlehens für das Wohnobjekt Amraser
Straße Nr. 120 über ursprünglich
€ 400.000,-- durch die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KG (IIG) zu.
8.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003:
8.1
IV 2454/2011
Straßenbenennungen
Anni-Kraus-Weg und
Pierre-de-Coubertin-Weg
Forster-Tschurtschenthaler
Verena, Fenstersanierung Kochstraße 4
Beschluss:
Beschluss (einstimmig):
§ 1:
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
Die laut vorliegendem Plan dargestellten
Verbindungswege bzw. -straßen werden
gemäß LGBl. Nr. 4 vom 20.11.1991 über
die Bezeichnung von Verkehrsflächen und
die Nummerierung von Gebäuden § 1 und
§ 8, in Verbindung mit § 18 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
in der geltenden Fassung als
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Kochstraße
Nr. 4, Verena Forster-Tschurtschenthaler,
für die Fenstersanierung, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 18.140,--.
1.
Anni-Kraus-Weg (einstimmig)
2.
Pierre-de-Coubertin-Weg (gegen
GRÜNE, GRin Marinell und
GRin Eberl; 10 Stimmen)
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
benannt.
§ 2:
Der Lageplan bildet einen Bestandteil der
Verordnung.
7.
IV 17077/2007
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck, Übernahme des
Wohnhaussanierungsdarlehens
für das Wohnobjekt Amraser
Straße 120 durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) wegen Auflösung der
Eigentumsgemeinschaft
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
GR-Sitzung 14.4.2011
8.2
Hypo-Rent ProjekterrichtungsGesmbH, Sanierung von Fassade und Dach Schlossergasse 27
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin des Objektes Schlossergasse Nr. 27, Hypo-Rent ProjekterrichtungsGesmbH, für die Fassaden- und dachsanierung, einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 33.990,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.