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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-14072011.pdf

- S.11

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25.

III 6521/2011

27.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F12, Mühlau, Bereich zwischen Josef-SchrafflStraße Nr. 27 und Kirchgasse
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F1), gemäß § 36 TROG 2011

Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö26, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und AloisSchrott-Straße bei Einmündung
des Schusterbergweges (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß § 32 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F12, Mühlau,
Bereich zwischen Josef-Schraffl-Straße
Nr. 27 und Kirchgasse (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F1),
gemäß § 36 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. AL - Ö26, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und Alois-Schrott-Straße bei
Einmündung des Schusterbergweges (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}), gemäß § 32
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
28.

26.

III 6522/2011
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B11, Mühlau, Bereich östlich des Wurmbachweges Nr. 12, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. MÜ - B11, Mühlau, Bereich
östlich des Wurmbachweges Nr. 12, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird
beschlossen.
GR-Sitzung 14.7.2011

III 6523/2011

III 6524/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F40, Arzl, Bereich
zwischen Arzler Straße und
Alois-Schrott-Straße bei Einmündung des Schusterbergweges
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1), gemäß § 36 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
30.6.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F40, Arzl, Bereich zwischen Arzler Straße und AloisSchrott-Straße bei Einmündung des
Schusterbergweges (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL - F1),