Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.76
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Ferner hat die Kontrollabteilung festgestellt, dass im Zuge der Förderansuchen nur
Einrichtungsgegenstände mit Anschaffungskosten über einen Betrag von € 2,0
Tsd. berücksichtigt worden sind. Da für den Bezug des Zweckzuschusses zu den
Kosten für die Einrichtung von Gruppenräumen und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen keine (Mindest-)Wertgrenzen hinsichtlich der Anschaffungskosten
vorgesehen sind, sprach die Kontrollabteilung die Empfehlung aus, unabhängig
von der Höhe der Anschaffungskosten für sämtliche förderungswürdigen Einrichtungsgegenstände und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen, Zuschüsse zu beantragen.
Laut erhaltener Auskunft wurden für die Jahre 2010 bis 2014 weder für den Bereich Schülerhorte noch für den Bereich Kindergärten Förderungen zu den Kosten
für die Einrichtung von Gruppenräumen sowie für strukturelle Verbesserungsmaßnahmen beantragt und konnten der Kontrollabteilung keine nachprüfbaren Aufzeichnungen in dieser Angelegenheit vorgelegt werden.
Unter der Voraussetzung, dass es sich bei den in den Jahren 2010 bis 2014 auf
den betreffenden Unterabschnitten 240000 – Kindergärten und 250000 – Schülerhorte eigens eingerichteten Vp. der Kontenklasse 0 ausgabenseitig verbuchten
Beträge um förderungswürdige Anschaffungskosten handelt, hätte die Stadt Innsbruck um finanzielle Zuwendungen aus dem gegenständlichen Fördertopf ansuchen können.
Noch vor Prüfungsende teilte die Leiterin des Referates Kinderbetreuungseinrichtungen hierzu mit, dass der Stadt Innsbruck vom Land Tirol die Möglichkeit eingeräumt werde, allfällige noch ausstehende Förderbeiträge zur Verbesserung der
Strukturqualität für das Kalenderjahr 2014 (nachträglich) zu vereinnahmen.
Dazu berichtete die MA V / Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport, dass
der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits Folge geleistet worden sei und für
sämtliche förderungswürdigen Einrichtungsgegenstände und strukturelle Verbesserungsmaßnahmen Anträge „für 2014/2015 und die derzeit vorliegenden
Investitionen für 2016“ ausgefüllt und an das Land übermittelt worden seien.
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Überdies hat die Kontrollabteilung auf die Bestimmungen der in Rede stehenden
Richtlinie verwiesen, welche besagen, dass die Förderung von Maßnahmen nach
dieser Vorschrift eine mögliche zusätzliche Förderung nach anderen Rechtsgrundlagen des Landes Tirol nicht ausschließt.
Die Kontrollabteilung empfahl daher, für sämtliche förderungswürdige Einrichtungsgegenstände der Schülerhorte um weitere finanzielle Zuwendungen des
Landes Tirol (somit über eine 40%ige Förderung hinaus) anzusuchen und hat auf
die Richtlinie zur Förderung des quantitativen und qualitativen Ausbaues des Kinderbetreuungsangebotes aufmerksam gemacht.
Diesbezüglich hat das Amt für Kinder, Jugend und Generationen in seiner Stellungnahme angekündigt, dass es mit der zuständigen Stelle beim Amt der Tiroler Landesregierung in Kontakt treten und prüfen werde, in wie weit um zusät zliche finanzielle Förderungen angesucht werden kann.
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Zl. KA-00253/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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