Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.78

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Eine Überprüfung der Aufzeichnungen zeigte, dass aufgrund abweichender Interpretationen der verschiedenen Förderrichtlinien auf Seiten der Stadt Innsbruck und
des Landes Tirol nicht in allen Fällen (v.a. im Kindergartenbereich) die jeweils
mögliche Förderung im vollen Ausmaß ausgeschöpft worden ist.
46

Im Rahmen der Follow up – Einschau 2017 sicherte die Leiterin des Referates
Kinderbetreuungseinrichtungen zu, der Anregung der Kontrollabteilung im Februar
des Jahres 2018 nachzukommen. Die Ansuchen für die restlichen, noch offenen
10 % werden gesammelt vorbereitet und eingereicht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

3.2 Follow up – Einschau 2016 / Bereich Unternehmungen und
sonstige Rechtsträger
Prüfung Naturstrom Mühlau GmbH
(Bericht vom 27.01.2010)

47

Mit Fördervertrag vom 17.06./08.11.2005 – abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als
Fördergeber und der Naturstrom Mühlau GmbH als Förderungsnehmer – wurde
für die Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes eine Förderung in Höhe von maximal € 202.269,00 (8,64 % der Förderbasis) gewährt, wobei die endgültige Festlegung der Förderhöhe erst im Zuge der Endabrechnung der Förderung erfolgt(e).
Die Auszahlung der Förderung war an diverse Bedingungen geknüpft. Die Flüssigmachung einer ersten Tranche in Höhe von 60 % war nach Erfüllung allgemeiner, die restlichen 40 % nach Erfüllung einer allgemeinen und zweier technischer
Auflagen vorgesehen. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt war die dargestellte Förderung noch nicht ausbezahlt bzw. konnte diese aufgrund der Nichterfüllung von
Auszahlungsbedingungen seinerzeit noch nicht erfolgen.
Die Auszahlung der ersten 60 %igen Fördertranche scheiterte damals an der Auszahlungsbedingung, dass durch die Vorlage eines Gutachtens eines Zivilingenieurs, einer akkreditierten Stelle, eines gerichtlich beeideten Sachverständigen,
einer öffentlichen Untersuchungsanstalt oder eines technischen Büros der Nachweis über die Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile während der Inbetriebnahmephase bzw. deren Abschluss zu erbringen war. Dieser Nachweis konnte auch in
Form der Kollaudierung vorgelegt werden. Das Kollaudierungsoperat für das
Kleinwasserkraftwerk der Naturstrom Mühlau GmbH war zwar bei der zuständigen
Behörde eingebracht worden, allerdings war die Kollaudierung bis zum Abschluss
der seinerzeitigen Prüfungshandlungen der Kontrollabteilung nicht abgeschlossen.
Die Bedingungen im Zusammenhang mit der 40 %igen Fördertranche (Auszahlung
sollte frühestens Ende 2010 erfolgen) waren zum Prüfungszeitpunkt teilweise erfüllt. Die Kontrollabteilung sprach betreffend die Erfüllung der Auszahlungsbedingungen die generelle Empfehlung aus, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die die
Auszahlung der Förderung sicherstellen. In Bezug auf die zum Prüfungszeitpunkt

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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