Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-15122011.pdf
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9.
I-RA 357/2010
Stadtgemeinde Innsbruck, Verlängerung des der Lichthaus
Haid GesmbH auf dem städtischen Grundstück 776/2, vorgetragen in EZ 1020, Grundbuch
81102 Amras (Trientlgasse Nr. 43), eingeräumten Baurechtes, Abänderung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:
In Abänderung des Beschlusses des Gemeinderates vom 22.9.2011 verzichtet die
Stadt Innsbruck auf das Wahlrecht, bei
Beendigung des Baurechtes, gleichgültig
wann und aus welchem Grund immer, das
Bauwerk entweder entschädigungslos in
ihr Eigentum zu übernehmen oder die Entfernung des Bauwerkes auf Kosten der
Lichthaus Haid GesmbH oder deren
Rechtsnachfolger zu verlangen (Gemeinderatsbeschluss vom 22.9.2011, Punkt 5.).
10.
Benennung des Platzes vor der
Bergstation der Hungerburgbahn
in "Hermann-Buhl-Platz"
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, StRin
Dr.in Pokorny-Reitter, GRin Eberl und GRin
Marinell; 11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2011:
Der Platz vor der Hungerburgbahn-Bergstation wird nach dem berühmten Innsbrucker Bergsteiger Hermann Buhl (Alleinbezwinger des Nanga Parbat, geboren am
21.9.1924 in Innsbruck; gestorben am
27.6.1957 im Himalaya) benannt.
11.
11.1
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 11453/2010
Mag. Spiegl Ferdinand, Nachtrag
für die im Oktober 2010 durchgeführte Dacherneue-rung
Richardsweg Nr. 7
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2011:
GR-Sitzung 15.12.2011
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Eigentümer des Gebäudes Richardsweg
Nr. 7, Mag. Ferdinand Spiegl, für die im
Oktober 2010 durchgeführte Dacherneuerung einen Nachtrag in Form eines nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschusses in
der Höhe von € 2.520,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
11.2
IV 11543/2011
Gabl Ines und Mitbesitzer, Fenstersanierung - zweiter Bauabschnitt, Kochstraße Nr. 1
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2011:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck der
Eigentümerin Ines Gabl und Mitbesitzer
des Gebäudes Kochstraße Nr. 1, für die
Fenstersanierung, zweiter Bauabschnitt,
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in der Höhe von € 4.015,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
12.
IV 11288/2011
Richtlinien zur Förderung von
personellen und/oder investiven
Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, Verlängerung
des Geltungsbereiches für weitere drei Jahre
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 14.12.2011:
Die vorliegende Richtlinie zur Förderung
von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben
wird um weitere drei Jahre, das heißt bis
31.12.2014, verlängert.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird ab dem
Haushaltsjahr 2012 beauftragt, die erfor-