Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf
- S.20
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sich wiederum aus dem behördlich genehmigten Tarif abzüglich eines
Nachlasses von 4 % zuzüglich einer für das Jahr 2011 erfolgten
Wertanpassung.
4.8 Vertrag über die Behandlung von Abfällen im Gebiet der
Stadt Innsbruck vom 04.04. bzw. 08.04.2008
Novelle TAWG
Mit der Novelle zum TAWG, kundgemacht in LGBl. Nr. 3/2008, wurde
die Abfallwirtschaft in Tirol neu geregelt. Infolgedessen hat das Land
Tirol ferner die Obsorge für die Behandlung der im Land anfallenden
Abfälle in Anlagen außerhalb von Tirol, falls keine ausreichenden Kapazitäten in entsprechenden öffentlichen Behandlungsanlagen in Tirol
vorhanden sind, übernommen. Aufgrund der damals fehlenden Kapazität an einschlägigen öffentlichen Behandlungsanlagen und dem Verbot,
ab 01.01.2009 unbehandelte Abfälle auf Deponien zu lagern, hat das
Land Tirol die Übernahme und Behandlung des (damals gesetzlich
definierten) Haus- und Sperrmülls sowie der (ebenfalls damals gesetzlich festgelegten) betrieblichen Abfälle EU-weit ausgeschrieben. Die
Ausschreibung umfasste 9 Lose, wobei das Gebiet der Stadtgemeinde
Innsbruck im Los 3 erfasst war. Nach Verhandlungen des Landes Tirol
mit der IKB AG, welche mit einem Verhandlungsmandat der Stadtgemeinde Innsbruck ausgestattet war, ist ein Vertrag abgeschlossen worden, mit welchem der Stadt Innsbruck die dem Land Tirol gesetzlich
zugeschriebenen Aufgaben übertragen worden sind.
Vertragsinhalt
Der Vertrag vom 04.04. bzw. 08.04.2008 hat insbesondere die
• Vertragsübernahme des vom öffentlichen Auftraggeber Land Tirol
ausgeschriebenen Vertrages über die Behandlung der im Land Tirol
anfallenden Abfälle in entsprechenden Anlagen außerhalb Tirols, beginnend mit 01.01.2009 bis zur Inbetriebnahme einer MA, jedoch
mindestens bis 31.12.2010, höchstens aber für die Dauer von
20 Jahren (Vertragspunkt I.),
• Errichtung, Erhaltung und Betrieb einer MA am Standort Ahrental und
Organisation der Ausschreibung und Verbringung der aus dem Einzugsbereich nach dem TAWK anfallenden Abfälle (Vertragspunkt II.)
sowie
• Verbringung der vorbehandelten Abfälle zu einer thermischen Behandlungsanlage in Tirol ab der rechtlichen und faktischen Betriebsbereitschaft dieser Anlage (Vertragspunkt III.)
zum Inhalt.
Durch den Vertragspunkt II. wurde die Stadt Innsbruck am Standort
Deponie Ahrental zur Behandlung von Abfällen mit einer MA berechtigt, wobei sich die übertragene Befugnis räumlich auf das in der
Ausschreibung von Los 3 umfasste Gebiet der Stadtgemeinde Innsbruck erstreckte. Das Vertragsverhältnis ist auf die Dauer der behördlichen Betriebsbewilligung, längstens jedoch bis zum 31.12.2028 abgeschlossen worden. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr,
wenn nicht eine Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von einem Jahr kündigt.
Zl. KA-10734/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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