Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.29

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Die Abrechnungssumme für Los 2 betrug netto € 8.359.630,30.
Die Kosten für Baumaßnahmen und Anschaffungen, welche nicht Bestandteil der GU-Vereinbarung waren sowie für weitere Aufwendungen,
welche im Zuge der Projektentwicklung und -abwicklung anfielen, fanden Eingang in eine Investitionskostenaufstellung der AAG.
5.6 Investitionskosten MA Ahrental
Leistungen im Rahmen
des GU-Vertrages

Die Gesamtabrechnungssumme von Leistungen gemäß GU-Vertrag für
Los 1 und 2, Basic Engineering AMBA sowie Basic Engineering MA
und Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für Los 1 betrug netto
€ 19.265.569,85.
Kostenzusammenstellung
Leistungen gem. GU-Vertrag
Summe
in €

Auftragsgegenstand
Basic Engineering AMBA

223.755,60

Basic Engineering Anlagenbau, Elektro, HSL und Bau

379.018,00

Ausschreibung Maschineller Teil

160.500,00

LOS 1 – Verfahrens- und Maschinentechnik

10.142.665,95

LOS 2 – Baumeister- und Professionistenleistungen

8.359.630,30

Abrechnungssumme netto

19.265.569,85

Weitere Aufwendungen gemäß einer seitens der AAG vorgelegten Investitionskostenaufstellung betrafen u.a. die Erweiterung der Stromversorgung in Form von Netzzutritts- und Netzbereitstellungsentgelten, die
Errichtung eines Besucherzentrums mit Schaukästen und Filmvorführungen oder die Kosten für nachträgliche und zusätzliche Maßnahmen
im Bereich der Bau-, Verfahrens- und Maschinentechnik.
Entgelte für Bauüberwachung, Rechtsbeistand, Behördenverfahren,
Sachverständigengutachten oder Beratungstätigkeit durch Konsulenten
wurden auf die Anlagenanschaffungswerte umgelegt.
Die daraus resultierenden Baukosten der MA (Leistungen im Rahmen
des GU-Vertrages sowie weitere Aufwendungen und Entgelte) errechneten sich mit netto € 22.312.625,55. Die Kosten für Ingangsetzung
MA und Vorlaufkosten MBA beliefen sich auf gesamt netto
€ 3.714.184,48.
Die Gesamtinvestitionskosten, welche der Tarifkalkulation hinterlegt
wurden, betrugen somit netto € 26.026.810,03.
5.7 Sicherstellungen und Versicherungen
Vertragserfüllungsgarantie und
Haftungsrücklass

Zl. KA-10734/2012

Gemäß GU-Vereinbarung war die Vorlage einer Vertragserfüllungsgarantie in Höhe von 10 % des Nettovertragsvolumens durch die AN verpflichtend vereinbart. Nach Zuschlagserteilung beidseitig einvernehmlich durchgeführte – mit GV-Beschluss genehmigte – Adaptierungen
der Vertragsbedingungen führten u.a. zur Reduktion der VertragserfülBericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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