Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf
- S.30
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lungsgarantie auf 5 %. Die Laufzeit der reduzierten Vertragserfüllungsgarantien in Form von Bankgarantien war mit 16.06.2007 befristet, die
Gesamtsumme betrug € 1.448.553,80.
In Folge des nicht realisierten MBA-Projektes und der Verfolgung einer
mechanischen Abfallbehandlungsanlage wurde der bestehende GUVertrag aufrechterhalten. Bis zum Vorliegen einer adaptierten Planung
und Neukalkulation wurde eine temporäre Anpassung der Vertragserfüllungsgarantien auf ca. die Hälfte des Betrages, somit € 400,00 Tsd.
(Los 1) bzw. € 300,00 Tsd. (Los 2), vorgenommen. Im Zuge der Inso lvenz und dem Ausscheiden eines von drei ARGE-Partnern des GU
wurden die entsprechenden Garantielegungen durch die verbliebenen
Unternehmen der ARGE übernommen.
Zur Besicherung des Haftungsrücklasses wurde seitens GU eine
Bankgarantie hinterlegt.
Versicherungen
Des Weiteren lagen die Versicherungspolizzen der Bauwesenversicherung, Allgemeinen Haftpflichtversicherung, Maschinenversicherung
sowie Bauherrenhaftpflichtversicherung vor.
6 Finanzierung der Gesellschaft
6.1 Stammkapitalanteile
10 % Eigenkapital
der geplanten
Investitionskosten
Bei seinerzeit für die Realisierung einer mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlage prognostizierten Investitionskosten von netto ca.
€ 30,0 Mio. kamen die Gesellschafter der AAG in Verhandlungen übe rein, die Gesellschaft im Wege des Stammkapitals mit Eigenkapital im
Ausmaß von 10 %, also € 3,0 Mio., auszustatten.
Zuschuss- bzw.
Finanzierungszusagen
Mit Zuschussvereinbarung vom 08.04.2004 vereinbarten die IKB AG
und die ATM (und der ABV Innsbruck-Land sowie der AWV Unterland)
unter der Voraussetzung des Bestehens eines allfälligen Reorganisationsbedarfes gemäß URG bei der AAG, weitere Zuschüsse bis zu einem Maximalbetrag von jeweils € 0,75 Mio. (gesamt also € 1,5 Mio.) zu
leisten. Sollte darüber hinausgehender Kapitalbedarf bestehen, sicherten die Vertragsparteien zu, über Möglichkeiten einer weiteren Eigenkapitalfinanzierung zu beraten. Darüber hinaus gehende Zuschussbzw. Finanzierungszusagen wurden von den Gesellschaftern der AAG
im Jahr 2007 erteilt.
6.2 Barvorlage
(Teilweise) Vorfinanzierung der
Baukosten durch eine
Barvorlage
Zl. KA-10734/2012
Zum damaligen Zeitpunkt war die (weitere) Finanzierung des Projektes
AMBA durch die Aufnahme von Fremdmitteln bzw. deren Vorfinanzierung über eine Barvorlage (bis zu einem Betrag von maximal € 1,5
Mio.) vorgesehen. Während diese Barvorlage bis zu den Bilanzstichtagen 31.12.2005 bzw. 31.12.2006 noch mit Beträgen von € 0,55 Mio.
bzw. € 1,25 Mio. ausgenutzt war, wurde diese im Jahresabschluss per
31.12.2007 mit einem Betrag von € 1,5 Mio. – und damit im Rahmen
der Vereinbarungen vollständig beansprucht – ausgewiesen. Im Jahr
2009 wurde diese Barvorlage aus Geldmitteln, welche aus der (langfristigen) Ausfinanzierung der MA Ahrental stammten, abgedeckt.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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