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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16052013.pdf

- S.32

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Betriebsmittelkonto

Der auf dem Betriebsmittelkonto zum Stichtag 31.12.2011 ausgewiesene Sollsaldo in Höhe von € 2.968.678,60 lag im Rahmen des mit der
Bank vereinbarten Überziehungslimits von € 3.000.000,00. Zum Pr üfungsstichtag 14.12.2012 ergab sich eine Aushaftung (Sollsaldo) im
Betrag von € 1.794.030,30.

Abstattungskredit I –
Fixzinskredit

Mit Kreditvertrag vom 25.06./05.08.2009 wurde der AAG von der Bank
ein einmalig ausnutzbarer Kredit in Höhe von € 14.000.000,00 eing eräumt. Der Kredit ist aus konditioneller Sicht mit einem Fixzinssatz über
die gesamte Kreditlaufzeit ausgestattet. Für bis zur gänzlichen Kreditauszahlung zwischenzeitlich nicht in Anspruch genommene Kreditbeträge wurden von der Bank Bereitstellungszinsen verrechnet. Als Bearbeitungsgebühr wurde ein einmaliger Pauschalbetrag ausverhandelt.
Die Rückzahlung hat ab 30.06.2011 in 80 vierteljährlichen Pauschalraten zu erfolgen.
Die Abstimmung des Kreditkontos zeigte, dass die Kreditauszahlungen
entsprechend dem Baufortschritt der Anlage erfolgten. Durch die Zuzählung des Restkreditbetrages am 08.04.2010 war die Gesamtkreditsumme von € 14.000.000,00 zur Gänze ausbezahlt.
Inklusive des Zinsabschlusses zzgl. Spesen per 31.12.2010 haftete der
Abstattungskredit zu diesem Stichtag mit einem Betrag von
€ 14.156.487,20 zur Rückzahlung aus . Die erste Pauschalrate wurde
von der AAG vereinbarungsgemäß am 30.06.2011 beglichen. Zum
Bilanzstichtag 31.12.2011 ergab sich unter Berücksichtigung der ordnungsgemäß bezahlten Raten eine restliche Kreditaushaftung in Höhe
von € 13.670.533,80. Zum Prüfun gszeitpunkt 14.12.2012 wurde auf
dem Kreditkonto ein restlicher Kreditbetrag in Höhe von
€ 13.327.011,90 ausgewiesen. Weder die von der Kontrollabteilung
durchgeführte (buchhalterische) Abstimmung des Kreditkontos noch
die Verifizierung der bisher von der Bank vorgenommenen Zinsabschlüsse (inkl. der festgeschriebenen Bereitstellungszinsen) ergaben
einen Anlass für etwaige Beanstandungen.

Abstattungskredit II –
variable Verzinsung

Mit einem weiteren Kreditvertrag vom 25.06./05.08.2009 wurde der
AAG von der Bank ein einmalig ausnutzbarer Kredit in der Höhe von
€ 6.000.000,00 eingeräumt. Die Konditionierung dieses Kredites ist
indikatorgebunden und richtet sich nach der Entwicklung des
3-Monats-Euribors zuzüglich eines (Zins-)Aufschlages ungerundet
bei vierteljährlicher Zinsanpassung. Die Zinsabschlüsse erfolgen vierteljährlich. Als Bearbeitungsgebühr konnte – analog zu Abstattungskredit I – ein einmaliger Pauschalbetrag ausverhandelt werden. Die
Rückzahlung dieses Abstattungskredites II ist ebenso ab 30.06.2011 in
80 vierteljährlichen Pauschalraten vereinbart.
Die Beanspruchung der Kreditmittel erfolgte gemäß Baufortschritt der
MA Ahrental. Am 24.01.2011 wurde der restliche Kreditbetrag zugezählt, wodurch die Kreditmittel des Abstattungskredites II zu diesem
Stichtag zur Gänze ausgenutzt waren.
Zum Bilanzstichtag 31.12.2010 haftete der Kredit inkl. dem Zinsabschluss betreffend das vierte Quartal des Jahres 2010 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von € 4.377.542,50 zur Rückzahlung aus. Unter
Berücksichtigung der Kredit(rest)auszahlungen Anfang des Jahres
2011 und der vereinbarungsgemäßen Begleichung der Pauschalraten

Zl. KA-10734/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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