Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.22

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dazu versicherte der Geschäftsführer der RSZ, dass er der Empfehlung
der Kontrollabteilung in Zukunft entsprechen werde.
Jahresabschlüsse

Der Geschäftsführer wird durch § 222 Abs. 1 UGB verpflichtet, innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres den um den Anhang erweiterten Jahresabschluss aufzustellen und gem. § 35 Abs. 1 Z 1 GmbHG der Generalversammlung zur
Prüfung vorzulegen.
Die Beschlussfassung der Gesellschafter über die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses, die Verteilung des Bilanzgewinnes
und die Entlastung des Geschäftsführers hat gemäß § 35 Abs. 1 Z 1
GmbHG in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahres für das
abgelaufene Wirtschaftsjahr zu erfolgen. Im Prüfungszeitraum wurde
diesem gesetzlichen Erfordernis jeweils fristgerecht entsprochen.

Offenlegung

Das in den §§ 277 und 278 UGB (Erleichterungen für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung) verankerte Erfordernis zur Offenlegung des Jahresabschlusses binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft im Prüfungszeitraum ebenfalls beachtet.
5 Geplante Übersiedlung der
Campagnereiter Gesellschaft Tirol nach Igls

Vertrag vom
14.12.2004

Nach der finanziellen Abwicklung des Insolvenzverfahrens und der
Übernahme der Geschäftsanteile von Herrn und Frau Polai durch die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG und die Stadtgemeinde Innsbruck, wurde zu diesem Zweck mit Datum 14.12.2004 zwischen der
Stadt Innsbruck, der CRG und der RSZ eine Vereinbarung unterfertigt.
Der Stadtsenat nahm diesen Vertrag in seiner Sitzung vom 01.12.2004
zustimmend zur Kenntnis.
5.1 Vertrag vom 14.12.2004 (Stadt Innsbruck, CRG, RSZ)

Bestand- bzw. Pachtgegenstand, Pachtdauer

Im Rahmen dieses Vertrages wurde die gesamte Reitanlage Igls (Baurecht, Bauwerk als Zubehör sowie Bestandrechte etc.) an die CRG verpachtet. Das Pachtverhältnis sollte mit 01.01.2005 beginnen und wurde
auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beiderseits ist vertragsgemäß
eine Kündigung zum 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 1 Jahr möglich, wobei die RSZ als Verpächterin
ihrerseits auf eine Kündigung bis zum 31.12.2054 (50 Jahre) verzichtet
hat.

Hauptpachtzins

Als Hauptpachtzins wurde ein zu valorisierender jährlicher Betrag festgesetzt, welcher ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Anlage,
voraussichtlich ab 30.06.2005, zu bezahlen war.

Auflösung des bestehenden Mietvertrages
betreffend die Reitanlage in der Reichenau

Gleichzeitig mit dem gegenständlichen Vertragsabschluss wurde der
zwischen der Stadt Innsbruck und der CRG bestehende Mietvertrag
betreffend das Grundstück 945 KG Pradl (Reitanlage in der Reichenau)
einvernehmlich per 31.12.2004 aufgelöst. Für das Jahr 2005 wurde der
CRG zugesichert, dieses Areal so lange mietfrei benutzen zu können,
bis die Übersiedlung in die Reitanlage in Igls abgeschlossen war. Als
spätester diesbezüglicher Zeitpunkt wurde der 30.06.2005 vereinbart.

Zl. KA-01197/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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