Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-16062011.pdf

- S.51

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Ausgaben dieses Jahres – 2011
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Im Anhörungsverfahren wurde dazu angemerkt, dass sich aus der
Sicht des Referates Bürgerservice und Fundbüro keine frühere adäquate und im Ergebnis für die Stadt bessere Verwertungsmöglichkeit
geboten habe.
Verwaltungsabgaben

Neben den Einnahmen aus Fundgeldern und der Verwertung verfallener Gegenstände verzeichnet das Fundbüro auch Einnahmen aus Gebühren bzw. Verwaltungsabgaben. Grundsätzlich besteht zwar für Verlustanzeigen weder nach dem GebG noch nach der Bundesverwaltungsabgabenverordnung eine Gebührenpflicht. Für die Ausstellung
von Verlustanzeigenbestätigungen ist aber, nach der Rechtsauffassung
des BM für Finanzen, eine Bundesverwaltungsabgabe in der Höhe von
€ 2,10 zu erlegen, welche nach der Verwaltungseinhebungsverordnung
des Landes der Gemeinde zufällt. 2010 konnten aus diesem Titel
€ 4,8 Tsd. realisiert werden.

Handverlag

Im Zusammenhang mit der Ausstellung von Verlustanzeigenbestätigungen ist im Fundbüro eine Handverlagskassa eingerichtet, welche im
Rahmen der Prüfung einer nicht angekündigten Revision unterzogen
worden ist. Dabei ergaben sich keine Differenzen.

Versicherungsschutz

Da der Kassenverantwortliche anlässlich der Prüfung keine Auskunft
über die Versicherungssumme des ihm anvertrauten Handverlages
geben konnte und auch der Versicherungsschutz der beiden, in den
Räumlichkeiten des Fundbüros befindlichen Tresore bzw. Wertschutzschränke nicht bekannt war, wurden die betreffenden Versicherungssummen bei dem für das städt. Versicherungswesen zuständigen Mitarbeiter im Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I eruiert und eine
entsprechende Weitergabe der Information an die Leiterin des Referates Bürgerservice und Fundbüro veranlasst.

Höhe der Ausgaben

Die Gesamtausgaben für das Fundwesen haben sich im Jahr 2009
gegenüber dem Vorjahr um € 5,5 Tsd. auf € 104,7 Tsd. erhöht. Im Jahr
2010 war ein weiterer Anstieg um € 3,0 Tsd. auf 107,7 Tsd. zu ve rzeichnen.

Personalausgaben

Kennzeichnend für einen Dienstleistungsbereich standen die Personalkosten im Vordergrund der Ausgabenseite. Hierfür war im Jahr 2008
ein Aufwand von rd. € 80,8 Tsd., im Jahr 2009 von rd. € 86,7 Tsd. und
im Jahr 2010 von rd. € 89,5 Tsd. zu verbuchen.

Mietaufwand

Des Weiteren gehörte der Mietaufwand für das Fundbüro zu den größeren Ausgabenposten des Fundwesens und belief sich in den geprüften Wirtschaftsjahren auf je € 13,9 Tsd.

Mietgegenstand

Das Mietverhältnis, abgeschlossen zwischen der Stadt Innsbruck und
der IIG & Co KG, wurde mit 01.04.2003 begründet und auf unbestimmte Zeit vereinbart.

Mietzins

Die Gesamtmiete setzte sich aus dem Netto-Hauptmietzins in Höhe
von mtl. € 769,42 sowie e inem Betriebskosten-Akonto von € 127,90
zusammen.

Zl. KA-03442/2011

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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