Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17012013.pdf

- S.1

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-17012013.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-1-

K u r z p r o t o k o l l

3.

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 2263/2, vorgetragen in EZ 2462, KG 81111 Hötting, im Ausmaß von 4.070 m2 von
der Verlassenschaft nach Heiss
Anna

G R - S i t z u n g
1 7 . 1 . 2 0 1 3

1.

I-RA 1170/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Anmietung von Räumlichkeiten im Objekt Museumstraße Nr. 3, erstes
Obergeschoss, von der KIMuseumstraße GesmbH zur möglichen Unterbringung von städtischen Dienststellen

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
1.

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
2.

Stadtgemeinde Innsbruck, Reduzierung des von der Park - Club
Igls, Tennishallen GesmbH & Co
KG für das Baurecht auf dem
städtischen Grundstück 726/4,
vorgetragen in EZ 575, Baurechtseinlage EZ 576, Grundbuch
Igls, zu leistenden Baurechtszinses

Antrag des Stadtsenates vom 9.1.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Reduzierung des von der Park - Club Igls,
Tennishallen GesmbH & Co KG für das
Baurecht auf dem städtischen Grundstück 726/4 in EZ 575, Baurechtseinlage EZ 576, Grundbuch Igls, zu leistenden Baurechtszinses von jährlich
€ 1,664 pro Quadratmeter auf € 0,28
pro Quadratmeter zu. Der reduzierte
Baurechtszins wird rückwirkend per
1.1.2012 vorgeschrieben.

2.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird zur Erarbeitung der
entsprechenden vertraglichen Regelung mit der Park - Club Igls, Tennishallen GesmbH & Co KG beauftragt.

3.

Sämtliche mit dem Vertragsabschluss
verbundenen Kosten hat die Park Club Igls, Tennishallen GesmbH & Co
KG zu tragen.

GR-Sitzung 17.1.2013

Die Stadt Innsbruck kauft das Grundstück 2263/2, KG 81111 Hötting, im
Ausmaß von 4.070 m2 von der Verlassenschaft nach Anna Heiss zu einem in
der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Preis.
Die unter C-Lnr. 1 einverleibte Dienstbarkeit der Übertragungsleitung sowie
die unter A2-LNr. 1 einverleibte Zugehörigkeit zur Sicherheitszone Flughafen
Innsbruck ist von der Stadt Innsbruck
zu übernehmen. Das unter C-LNr. 2
eingetragene Höchstbetragspfandrecht,
welches in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, wird gelöscht und
verpflichtet sich die Grundeigentümerin
bzw. deren Rechtsnachfolger um
Übermittlung einer verbücherungsfähigen Pfandlöschungsurkunde.

I-RA 262/2011

Beschluss (einstimmig):

I-RA 1108/2012

2.

Die Stadt Innsbruck hat alle mit der
grundbücherlichen Durchführung verbundenen Kosten, Abgaben und Gebühren wie die Eintragungsgebühr,
Grunderwerbssteuer und die Kosten
der Beglaubigung zu übernehmen. Die
Abfuhr sowie die Kosten der Immobilienertragssteuer hat die Verkäuferin
bzw. deren Rechtsnachfolger zu übernehmen.