Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17012013.pdf

- S.5

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Ausgaben dieses Jahres – 2013
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13.

III 543/2012
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung im
Olympischen Dorf, Freiflächengestaltung, Projektsgenehmigung

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 19.12.2012:
1.

Dem vorliegenden Gestaltungsentwurf
"Grünflächengestaltung Seniorinnenbzw. Senioren-Wohn- und Betreuungseinrichtung" im Olympischen Dorf samt
Herstellungskosten in der Höhe von
rund € 1.300.000,-- exklusive 20 %
Mehrwertsteuer wird zugestimmt.

2.

Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, Planung und Bau, wird beauftragt, die
Ausarbeitung der Detailplanung sowie
die Realisierung zu veranlassen.

3.

Dem vorliegenden Bau- und Finanzierungsplan wird zugestimmt.

4.

Die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, Planung und Bau, wird beauftragt, die erforderlichen Behördenverfahren zu beantragen.

14.

IV 11329/2012
Vereinbarungen mit Sozial- und
Gesundheitsvereinen, Verlängerung 2013 bis 2015

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
Die bisher bestehenden Vereinbarungen
werden laut vorliegender Liste um die Vereine Tiroler Frauenhaus und Mobile Drogenarbeit (MDA)-Basecamp ergänzt, bzw.
um weitere drei Jahre verlängert.
Ausgehend von den in der vorliegenden
Liste dargestellten Förderbeträgen 2013
(Amtsvorschlag) wird ein gewichteter Index
anteilig für den Sachaufwand (25 %) der
Verbraucherpreisindex und für den Personalaufwand (75 %) die Gehaltssteigerung
des Kollektivvertrages Berufsvereinigung
von Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern für
Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS)
gewährt.

GR-Sitzung 17.1.2013

Die Mag.-Abt. Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft - Subventionen/Förderungen, wird auf Basis der laut vorliegender
Liste fixierten Förderbeträge ermächtigt, mit
den jeweiligen Vereinen und Institutionen
Verlängerungsvereinbarungen abzuschließen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI;
6 Stimmen):
Dem Z6 Streetwork sowie dem Mobile Drogenarbeit (MDA)-Basecamp wird eine Subvention bzw. eine Vereinbarung gewährt.
15.

V 7945/2012
Kooperation Volkshochschule
Innsbruck und Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugend-betreuung, im
Bereich der frühen sprachlichen
Förderung auf Basis der Vereinbarung zwischen Bund und den
Ländern gemäß Art. 15a B-VG

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2012:
Die Sprachförderung vor Ort in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen wird
von der Stadtgemeinde Innsbruck beginnend mit 19.11.2012 bis zum 30.6.2013 in
Kooperation mit der Volkshochschule Innsbruck (VHS) durchgeführt.
Die für den Einsatz der Sprachpädagoginnen anfallenden Personalkosten laut Offert
der Volkshochschule Innsbruck (VHS) vom
28.11.2012 in der Höhe von € 80.238,86 im
Projektzeitraum werden der Stadtgemeinde
Innsbruck vom Land Tirol zu 100 % ersetzt.
Die für den organisatorischen Mehraufwand
der Volkshochschule Innsbruck (VHS) anfallenden Kosten in Höhe von € 19.757,82 im
Projektzeitraum werden von der Stadtgemeinde Innsbruck getragen und sind im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2013 bereits berücksichtigt. Die Abwicklung erfolgt
über die Vp. 1.200200.728100, Entgelte für
sonstige Leistungen Migrationsangelegenheiten.
Vorliegende Vereinbarung zwischen dem
Land Tirol und der Stadtgemeinde Innsbruck über die Übernahme der anfallenden