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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstückes 337/1, vorgetragen in EZ 251, Grundbuch
81121 Mühlau (Hans-MaierStraße), im Ausmaß von 374 m2
an die MR-Liegenschaftsverwaltungs GesmbH sowie prekaristische Nutzung der Restfläche des
städtischen Grundstückes 337/1,
vorgetragen in EZ 251, Grundbuch 81121 Mühlau, im Ausmaß
von 99 m2

G R - S i t z u n g
1 7 . 6 . 2 0 1 0

1.

IV RA 1247/2007

IV 6579/2010
Stadtgemeinde Innsbruck,
Haftung für ein von der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KG (IIG) zum Neubau der Wohnanlage Premstraße 27 bis 31 aufzunehmendes Darlehen

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 9.6.2010:

Antrag des Stadtsenates vom 2.6.2010:

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Ausfallsbürgschaft nach § 1356 ABGB
für die Rückzahlung eines Ergänzungsdarlehens zum Wohnbauförderungsdarlehen
des Landes Tirol über € 3.396.300,-(Zinssatz 0,005 %-Punkte über dem 6-Monats-EURIBOR ohne Rundung mit
halbjährlicher Anpassung, Zinssatzobergrenze laut § 6 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 {TWFG} in der geltenden Fassung, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in 50 Halbjahresraten), das die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) bei der Hypo Tirol Bank AG zur
Teilfinanzierung des Neubaus der
Wohnanlage Premstraße 27 bis 31
aufnimmt.

1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft und die MR-Liegenschaftsverwaltungs GesmbH kauft eine Teilfläche des städtischen Grundstückes 337/1, vorgetragen in EZ 251,
Grundbuch 81121 Mühlau (HansMaier-Straße), im Ausmaß von
374 m2 gemäß Planurkunde
Dipl.-Ing. Danzberger, vom
19.4.2010, GZl. 9125.

2.

Der Kaufpreis wird in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert.

3.

Der Verkauf erfolgt frei von bücherlichen und außerbücherlichen Belastungen, insbesondere frei von Bestandrechten.

4.

Der MR-Liegenschaftsverwaltungs
GesmbH wird gestattet, die Restfläche des städtischen Grundstückes
337/1, vorgetragen in EZ 251, Grundbuch 81121 Mühlau, im Ausmaß von
99 m2 zumindest bis zur Projektrealisierung des "Neubaus der Straßenbrücke Kreuzgasse", prekaristisch zu
nutzen und verpflichtet sich hierbei,
diese Fläche samt dem darauf befindlichen Zaun instand zu halten sowie
ordnungsgemäß zu warten.

5.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung dieses Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen
und die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes.

Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt
eine diesbezügliche Bürgschaftserklärung
abzugeben und diese zu Gunsten der
Hypo Tirol Bank AG zu unterzeichnen.

GR-Sitzung 17.6.2010