Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-17062010.pdf
- S.58
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säumt und zudem nicht mehr auffindbar war. Erst als die schulungsveranstaltende Einrichtung den Mahnlauf startete, setzte sich das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Arzl mit der Berufsfeuerwehr in Verbindung.
Abschließend wurde betont, dass seitens der Berufsfeuerwehr genauestens auf die periodenreine Erfassung und Verbuchung von Aufwendungen geachtet werde und es sich bei der gegenständlichen Abwicklung um eine absolute Ausnahme handeln würde. Gleichzeitig wurde
angekündigt, dass der Branddirektor nochmals (wie bereits 2008 durchgeführt) ein Schreiben an die Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr versenden wird, das die Einreichung von Rechnungsbelegen im
entsprechenden Haushaltsjahr klar vorgibt.
Verfügungsmittel - Refundierung von Barauslagen
Die Kontrollabteilung hat im Rahmen der stichprobenartigen lfd. Belegkontrolle eine Auszahlungsanordnung über € 9.982,41 zur Refundierung von Barauslagen, Spenden, Unterstützungen u.a.m. der (ehemaligen) Frau Bürgermeisterin behoben. Diese Auszahlungsanordnung
wurde zu Lasten des Haushaltsjahres 2009 mit Fälligkeitsdatum
31.12.2010 ausgestellt und in der städt. Buchhaltung "auf Abruf" bis
zum belegmäßigen Nachweis geführt.
In diesem Zusammenhang ersuchte die Kontrollabteilung um Mitteilung, ob die entsprechenden Belege schon vorliegen bzw. um Aufklärung, wie sich diese Summe zusammensetzt oder berechnet worden
ist. In einer ersten Anfragebeantwortung informierte daraufhin der Leiter des Büros der Bürgermeisterin die Kontrollabteilung über die Zusammensetzung des fraglichen Betrages in der Höhe von € 9.982,41
und versicherte, dass alle Belege – sobald sie vorliegen – an die Buchhaltung weitergeleitet würden. Aus diesen Aufklärungen des Büroleiters
der Frau Bürgermeisterin entnahm die Kontrollabteilung allerdings,
dass einige Auszahlungen eher den Charakter einer Subvention als
einer Spende hatten und empfahl, solche Ausgaben künftig im Wege
der Subventionsordnung durchzuführen. Im Rahmen einer diesbezüglichen zweiten Anfragebeantwortung sicherte der Leiter des Büros der
Bürgermeisterin zu, derartige Zahlungen in Zukunft auf Basis der Subventionsordnung abzuwickeln.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit ergaben zudem, dass auch im Jänner 2009 eine Auszahlungsanordnung
(hier zu Lasten des Jahres 2008) – damals über € 20.286,68 – erstellt
und in der städt. Buchhaltung bis zum belegmäßigen Nachweis mit dem
Vermerk "auf Abruf" (Fälligkeitsdatum 31.12.2009) evident gehalten
worden ist. Gemäß den einschlägigen Aufzeichnungen sind davon im
Jahr 2009 insgesamt € 5.006,72 mit Belegen nachgewiesen und ausbezahlt worden. Der Restbetrag in der Höhe von € 15.279,96 wurde am
24.06.2009 auf Basis eines Aktenvermerkes des Büroleiters der Frau
Bürgermeisterin vom 16.06.2009 bar ausbezahlt, zumal in diesem
Schreiben bestätigt worden ist, dass die entsprechenden Belege nicht
mehr auffindbar wären.
Nachdem für Ausgaben in Höhe von € 15.279,96 kein belegmäßiger
Zl. KA-02127/2010
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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