Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf

- S.115

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Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass die Absicht
besteht, sämtliche Empfehlungen der Kontrollabteilung im Zusammenhang mit der
Geschäftsführung (Verschriftlichung der Geschäftsführerverträge und Aufgabeverteilung sowie Regelung des Abfertigungs- und Urlaubsausausmaßes) umzusetzen.
Die Nachfrage nach dem Umsetzungsgrad mittels der Follow up – Einschau 2017
zeigte, dass eine vertragliche Regelung zur Realisierung der Empfehlung noch
nicht durchgeführt wurde. Die Geschäftsführung teilte der Kontrolllabteilung jedoch
mit, dass eine Abstimmung mit dem städtischen Amt für Personalwesen im Gange
sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Dem Stadtsenat wurde in der Sitzung am 11.08.2015 der seinerzeitige Diskussionsstand in Bezug auf den Syndikatsvertrag (zwischen den Gesellschaftern
Stadt Innsbruck und Stiebleichinger Besitz GmbH) vorgelegt. Dieser beinhaltete
u.a. eine Verkaufsoption (Put-Option) und eine Kaufoption (Call-Option) von Anteilen der behandelten Gesellschaften (Investor GmbH und Beteiligungs GmbH). Die
Kontrollabteilung wies darauf hin, dass bei einer maximalen Ausnützung der vertraglich geregelten Call-Option (bis 31.12.2020) die Anteile am Beteiligungskonstrukt eine wesentliche Änderung mit sich ziehen würden. Schlussendlich könnte
das durchgerechnete Beteiligungsverhältnis der Stiebleichinger Besitz GmbH von
24,90 % auf 49,00 % steigen. Naturgemäß sinkt jener der Stadt Innsbruck von
75,10 % auf insgesamt 51,00 %.
Der Syndikatsvertrag ist am 23.09.2015 mit dem Vermerk in Vollziehung des
Stadtsenatsbeschlusses vom 11.08.2015 von der Frau Bürgermeisterin und zwei
Gemeinderatsmitgliedern sowie dem Geschäftsführer der Stiebleichinger Besitz
GmbH unterfertigt worden.
Entgegen dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 12.06.2014 wurde
darüber hinaus kein umfassender Vorlagebericht zur Beschlussfassung an den
Gemeinderat vorgelegt.
Nach Einschätzung der Kontrollabteilung wurde in den Beschlüssen des Gemeinderates vom 12.06.2014 und 16.10.2014 zudem lediglich die direkte Übernahme
bzw. der Kauf der Anteile an der Investor GmbH sanktioniert. Die Gründung der
Sowi Garage Beteiligungs GmbH und deren Unternehmensbeteiligung an der Investor GmbH sind formal durch den Gemeinderat nicht beschlossen worden. Die
Kontrollabteilung vertrat den Standpunkt, dass ohne explizite Darstellung der Sowi
Garage Beteiligungs GmbH, die als steuerliche Gruppenträgerin fungiert(e) und
speziell für die Finanzierung des Garagenkaufs eine entscheidende Rolle spielt(e),
das gesellschaftliche Gesamtkonstrukt nicht plausibel nachvollzogen werden konnte. Dieses steuerliche Gesellschaftsmodell wurde nach Meinung der Kontrollabteilung erst mit dem Abschlussbericht im Stadtsenat vom 11.08.2015 ausreichend erläutert, bei dem auch der Syndikatsvertrag behandelt wurde.
Die Kontrollabteilung empfahl daher der MA IV / Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, dem eigenen Beschlussvorschlag vom 12.06.2014 nachzukommen und dem Gemeinderat einen umfassenden Vorlagebericht zur Beschlussfassung zukommen zu lassen, der sowohl die Kauf- und Verkaufsoptionen der beteiligten Gesellschaften (Investor GmbH und Beteiligungs GmbH) gem. Syndikatsver-

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Zl. KA-00253/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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