Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf

- S.22

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Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer Mitarbeiter
eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Unter Berücksichtigung der
zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten 2009 verwendeten Zinserträge aus der Bewirtschaftung der Bankkonten bzw. des Veranlagungserlöses, resultierend aus der Veranlagung des für Immobilienkäufe vorgesehenen Anteiles aus dem Verkaufserlös der IKB-Anteile an die
TIWAG (1. Tranche), verblieb letztendlich für den Gestellungsbetrieb
ein aus dem Ordentlichen Haushalt zu deckender Zuschuss von
€ 4,5 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich 2009 mit einem Betrag in Höhe von
€ 99,6 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe

Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen, ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Bundessozialamt mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Für das Kalenderjahr 2009
musste, wie schon für 2008, keine Ausgleichstaxe entrichtet werden,
da die Stadtgemeinde Innsbruck im fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Darüber
hinaus konnte auf Grund der Beschäftigung von in Ausbildung stehenden begünstigten Behinderten für dieses Kalenderjahr eine Prämie von
rd. € 7,5 Tsd. lukriert werden. Die Besetzungsquote belief sich auf
168,43 %.

Pensionsaufwand

Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder sowie Ehrengaben waren
€ 31,053 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet werden mussten
€ 30,817 Mio. (+ 3,9 % gegenüber 2008). Unter Berücksichtigung der
im Jahr 2009 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten, Pensions- und Pensionssicherungsbeiträge) ergab sich bei einer im Vergleich zum Vorjahr um
insgesamt 3 niedrigeren Anzahl der Pensionsparteien ein Nettopensionsaufwand von € 27,769 Mio. (+ 3,9 % gegenüber 2008). Die Erhöhung gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf eine mit 01.01.2008
in Kraft getretene Novellierung des Landesbeamtengesetzes (LGBl.
Nr. 79/2007, § 60 Abs. 2) zurückzuführen, welche entsprechend den
Bestimmungen des IGBG 1970 (§ 51) auch für die Pensionsansprüche
der städt. Beamten gilt. Demzufolge waren die Ruhebezüge der Pensionisten 2009 (zum 01.01.) im selben Ausmaß zu erhöhen, wie die Bezüge der aktiven Bediensteten (plus 3,55 %). Allerdings gilt diese Regelung nur bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (2008: € 4.020,00).
Für den diese Grundlage übersteigenden Teil ist nur eine Valorisierung
zur Hälfte vorgesehen (Mindervalorisierung). Parallel dazu war einerseits beim Pensionsbeitragsaufkommen der pragmatisierten aktiven

Zl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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