Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-18112010.pdf

- S.25

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Des Weiteren wurde empfohlen, über die für die verschiedenen Einrichtungen zu erbringenden Leistungen schriftliche Vereinbarungen abzuschließen. Gleichzeitig sollte auch die Frage geprüft werden, inwieweit
die Stadtgemeinde gewillt ist, die sich daraus ergebenden Kosten, welche nach Meinung der Kontrollabteilung Subventionscharakter haben,
weiterhin zu tragen. Aus der Sicht der Kontrollabteilung wären im Sinne
der Kostenwahrheit zumindest die jeweils aktuellen (Selbst)Kosten der
Besoldung in Anschlag zu bringen.
Anlässlich der Stellungnahme wurde mitgeteilt, dass sich das Amt für
Personalwesen bemühen werde, die diversen Auftragsverhältnisse mit
den jeweiligen Partnern in schriftlicher Form festzulegen. Weiters sei
seitens der städt. Beteiligungsverwaltung zugesagt worden, mit den
städt. Beteiligungsunternehmen Gespräche zur Übernahme der Kostentragung zu führen. Mit Einrichtungen, die nicht im Rahmen der städt.
Beteiligungsverwaltung betreut sind, werde das Amt für Personalwesen
entsprechende Verhandlungen initiieren.
Im Quervergleich dazu wurde aufgezeigt, dass die Personalverrechnung der ehemaligen, noch im Aktivstand befindlichen, Bediensteten
der Stadtwerke Innsbruck, welche der IKB AG seit ihrer Gründung im
Jahr 1994 zur Dienstleistung zugewiesen sind, anfänglich vom GSB der
Stadt Innsbruck wahrgenommen wurde und seit 2003 an die Personalabteilung der IKB AG ausgelagert ist. Die IKB AG verrechnete hiefür
zum Prüfungszeitpunkt pro Mitarbeiterstammsatz und Monat einen Betrag von € 11,31 exkl. USt, wobei rd. 230 Mitarbeiter zu betreuen waren. Im Hinblick auf diesen erheblichen Kostenfaktor – immerhin schlug
sich der Nettoaufwand für die beanspruchte Leistung beim GSB 2009
mit € 33 Tsd. zu Buche – empfahl die Kontrollabteilung zu prüfen, ob
bzw. unter welchen Voraussetzungen die Lohnverrechnung für den
fraglichen Personenkreis rückgeführt werden könnte.
Das Amt für Personalwesen signalisierte in seiner Stellungnahme
grundsätzlich die Bereitschaft, die Lohnverrechnung für den gegenständlichen Personenkreis zurückzuführen. Die Personalverrechnung
gehe jedoch, basierend auf einem seinerzeitigen Antrag der IKB AG,
auf einen Stadtsenatsbeschluss (vom 08.07.2003) zurück, weshalb bei
der städt. Beteiligungsverwaltung eine Änderung dieser Beschlusslage
angeregt werden würde.
Neben dem generellen Aufgabenbereich aus der bezugs- und besoldungsmäßigen Abrechnung aller städt. Bediensteten erbringt das Referat Besoldung im Rahmen seines Wirkungsbereiches aber auch gewisse
kostenlose Serviceleistungen, wie insbesondere den Einbehalt und die
Weiterleitung von Beiträgen an (gesetzliche) Interessensvertretungen
oder andere persönliche Einbehalte, bspw. von Versicherungsprämien
samt dem damit zusammenhängenden Änderungsdienst. Der GSB
lukriert dafür von einem der Versicherungsunternehmen für EDVLeistungen im Zusammenhang mit den Prämienabzügen (Dateiumwandlung in Sonderformat) einen jährlichen Unkostenbeitrag, der in
das Rechenwerk des GSB als „Sonstige Einnahme“ einfließt. Der Leiter
des Besoldungsreferates erklärte dazu, dass in der vom GSB bearbeiteZl. KA-08521/2010

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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