Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-19052011.pdf

- S.5

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-19052011.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2011
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-5-

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
4.

-

"Abgaben auf die Verabreichung alkoholischer Getränke"

IV 3201/2011
Ferienticket für Jugendliche unter 19 Jahren in den Sommerferien 2011, Zuschuss an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB)

-

Antrag des Stadtsenates vom 5.4.2011:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
einem Zuschuss an die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) in der Höhe von maximal € 50.000,-- zur Finanzierung eines Ferientickets für Jugendliche unter 19 Jahren in den Sommerferien
2011 zu.

Der Abgabenertrag ist zweckgewidmet für die Finanzierung von Gemeindeaufgaben aus den Bereichen
Soziales, Pflege, Bildung, Gesundheit, Energie- und Ökologie, zu verwenden.
Alkoholische Getränke sind solche mit
einem Alkoholgehalt in Volumenanteilen von 0,5 v. H. oder mehr.

Dies unter der Voraussetzung, dass
das Land Tirol insgesamt einen Zuschuss von mindestens € 462.000,-für dieses Projekt leistet.
2.

3.

4.

5.

Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit
im Jahr 2011 für die Vp. 1/875000755130 (Laufende Transferzahlung Betriebsabgang) in der Höhe von
€ 50.000,-- genehmigt.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
wird mit der finanziellen Abwicklung
beauftragt.
Der vorliegende Vereinbarungsentwurf zwischen dem Land Tirol und der
Stadtgemeinde Innsbruck wird unter
der Bedingung des Pkt. 1. zustimmend zur Kenntnis genommen.
IV 4220/2011
Einführung einer Alkoholgemeindesteuer, Petition an den
Bundesminister für Finanzen

Antrag des Stadtsenates vom 13.4.2011:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck ersucht die Bundesministerin für
Finanzen,
GR-Sitzung 19.5.2011

§ 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) durch Ziff. 1a mit folgendem
Wortlaut zu ergänzen:
"Abgaben gemäß § 14 Abs. 1 Ziff. 8a
im Ausmaß von 15 % des Entgeltes
für die Verabreichung alkoholischer
Getränke im Rahmen von Restaurationsumsätzen und Veranstaltungen.

Beschluss (einstimmig):
1.

§ 14 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz
(FAG) durch Ziff. 8a mit folgendem
Wortlaut zu ergänzen:

Entgelt ist die Gegenleistung, die der
Konsument aufwendet, um das alkoholische Getränke verabreicht zu erhalten.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Haller, GR Dr. Schuchter,
GR Stoll und GR Dziemballa; 4 Stimmen;
gegen 8 "Für Innsbruck", 7 GRÜNE und
GR Kritzinger; 16 Stimmen):
Vorstehender Antrag des Stadtsenates
vom 13.4.2011 wird abgelehnt.
6.

V 4128/2011
Verein zur Betreuung von Kleinkindern, Betrieb der privaten
Kinderkrippe "Max und Moritz"
am Standort Franz-FischerStraße Nr. 7, Sondersubvention

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.5.2011:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt aus
den Mitteln der Vp. 1/24900-777010 - Investitionszuschüsse private Betreuungseinrichtungen, dem Verein zur Betreuung