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Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf

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stellung des Beschlusses über die
grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur spesenund abzugsfreien Zahlung an die Verkäuferin fällig ist.
3.

Die auf dem gegenständlichen
Grundstück lastenden grundbücherlichen Dienstbarkeiten, mit Ausnahme
der Wegerechte, welche mit Übernahme ins öffentliche Gut hinfällig
werden, werden mit übernommen.

4.

Die Stadtgemeinde Innsbruck verkauft aus ihrem Grundstück 1815/4,
vorgetragen in EZ 634, Grundbuch
81136 Wilten (öffentliches Gut), die
im vorliegenden Lageplan grün dargestellte Teilfläche von zirka 26 m2,
welche außerhalb der Straßenfluchtlinie liegt, an Christina Stolz (Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes 1815/5, KG Wilten).
Voraussetzung für den Verkauf dieser
Teilfläche ist die Erteilung der notwendigen Exkamerierungsbewilligung
(Freilassung aus dem öffentlichen
Gut) durch die Mag.-Abt. II, Straßenund Verkehrsrecht.

5.

6.

7.

Der Kaufpreis für diese Teilfläche,
welcher in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, ist wie oben in
zwei gleichen Raten zu bezahlen,
wobei die erste Hälfte binnen einem
Monat nach Vertragsunterfertigung,
die zweite Hälfte binnen einem Monat
nach Zustellung des Beschlusses über die grundbücherliche Durchführung dieses Rechtsgeschäftes zur
spesen- und abzugsfreien Zahlung an
die Stadtgemeinde Innsbruck fällig ist.
Sämtliche auf der gegenständlichen
Teilfläche lastenden Dienstbarkeiten,
werden von der Erwerberin mit übernommen.
Die Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes übernimmt die Stadtgemeinde Innsbruck, welche auch sämtliche im Zusammenhang mit diesem
Rechtsgeschäft anfallenden öffentlichen Steuern, Abgaben, Gebühren
und sonstige Kosten, insbesondere
die Grunderwerbsteuer, die Grund-

GR-Sitzung 20.5.2010

bucheintragungsgebühr, die Kosten
für den Teilungsplan und die Beglaubigungskosten übernimmt.
Hievon ausgenommen sind die
Beglaubigungskosten sowie die
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr für jene Teilfläche, die Christina Stolz von der Stadtgemeinde
Innsbruck erwirbt.

4.

IV RA 505/2010
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) und Verein Theater
an der Sill, Vereinbarung sowie
gerichtlicher Räumungsvergleich bezüglich des Mietobjektes Kravoglstraße 19, Zustimmung seitens der Stadtgemeinde
Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 5.5.2010:
Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
a)

dem Abschluss des gerichtlichen
Räumungsvergleiches zum
31.7.2010,

b)

der Beendigung des 3-Jahresvertrages,

c)

der Zurückhaltung der Jahressubvention in der Höhe von € 18.800,-- für
den Verein Theater an der Sill,

unter den Bedingungen gemäß vorliegendem Schreiben der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG (IIG), vom
4.5.2010, zu.

5.

V 2675/2010
Auszeichnung von MedaillengewinnerInnen im Rahmen Olympischer und Paralympischer Spiele

Mehrheitsbeschluss (gegen 8 GRÜNE):
Antrag des Stadtsenates vom 12.5.2010:
Durch die Stadtgemeinde Innsbruck
werden AthletInnen, die den Mittelpunkt
ihrer Lebensinteressen in Innsbruck
begründen oder für einen in Innsbruck
ansässigen Verein gemeldet und startbe-