Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-20052010.pdf
- S.27
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
lung sollte eine Entscheidung über eine Vertragsfortführung – evtl.
auch in modifizierter Art und Weise – ab Dezember 2010 nicht zuletzt
anhand betriebswirtschaftlicher Kriterien getroffen werden. Als auszahlende bzw. für die Erstellung einer allfälligen Stadtsenats- bzw. Gemeinderatsvorlage zuständige Dienststelle sollte die MA IV – Amt für
Finanzverwaltung und Wirtschaft nach Meinung der Kontrollabteilung
für die anstehenden Neuverhandlungen eine koordinierende Funktion
einnehmen. Analog zur abgegebenen Stellungnahme der MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft im Zusammenhang mit der neuerlichen Anwendung der Revisionsklausel auf Basis der Abrechnung per
31.12.2009 wurde gleichzeitig zugesagt, dass die MA IV an die IVB
zwecks Neuverhandlung des Vertrages herangetreten wäre und die
weiteren Schritte vereinbart werden würden.
2.2.8 HHSt. 775000 – Kapitaltransferzahlung Gesellschafterzuschuss
FAG-Mittel Bund
Den Bestimmungen des ÖPNV-Vertrages 2008 – 2015 zufolge, werden
über die Vp. 1/875000-775000 – Kapitaltransferzahlung Gesellschafterzuschuss die der Stadt Innsbruck zur Förderung des ÖPNV vom Bund
im Wege des Finanzausgleichs zufließenden Mittel an die IVB (bzw.
teilweise an die IKB AG) weitergeleitet.
Finanzzuweisung gem.
FAG 2008
Einerseits gewährt der Bund den Gemeinden gemäß § 20 Abs. 1 FAG
2008 i.d.F. BGBl. I Nr. 103/2007 zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmungen eine Finanzzuweisung.
Andererseits schüttet der Bund an Gemeinden entsprechend § 20 Abs.
2 (u. 3) leg. cit. für Personennahverkehrsinvestitionen ebenfalls eine
Finanzzuweisung aus.
Vereinnahmung bzw.
Bedeckung der Mittelweiterleitung
Diese beiden FAG-Finanzzuweisungen werden im städtischen OH im
UA 943000 – Zuschüsse nach dem FAG vereinnahmt. Im Haushaltsjahr
2008 erhielt die Stadt Innsbruck zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmungen eine Finanzzuweisung in Höhe von
€ 1.148.010,05 (2009: € 1.063.557,80). Für die Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsinvestitionen floss der Stadt Innsbruck im
Jahr 2008 ein Betrag in Höhe von € 3.182.090,48 (2009:
€ 3.093.467,13) zu.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass im Vergleich zu den vereinnahmten FAG-Finanzzuweisungen des Jahres 2009 per 18.1.2010 noch ein
Betrag in Höhe von € 457.024,93 zur Weiterleitung offen war.
Weiterleitung von
FAG- (und MÖSt-)
Mitteln an
die IKB AG
Empfehlung
Zl. KA-01591/2010
Erwähnenswert war in Bezug auf die Anweisung der FAG-Mittel des
Jahres 2008, dass ein Teilbetrag in Höhe von € 1.148.010,05 (entspricht exakt der FAG-Finanzzuweisung gem. § 20 Abs. 1 FAG 2008)
nicht direkt an die IVB überwiesen worden, sondern an die IKB AG zur
Auszahlung gelangt ist.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
13