Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.3

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Kurzprotokoll-21022013.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-3-

6.

IV 243/2013
Stadtgemeinde Innsbruck, Erhöhung des städtischen Beteiligungsanteils an der Innsbrucker
Stadtmarketing GmbH (IMG)

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin Moser; 1 Stimme, gegen ÖVP,
TSB, RUDI, FPÖ und PIRAT; 16 Stimmen)
Antrag des Stadtsenates vom 30.1.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt dem Anteilserwerb der oben genannten GesellschafterInnen und somit einer Beteiligungserhöhung von derzeit
€ 22.500,-- (entspricht 30 %) auf
€ 38.250,-- (entspricht 51 %) des
Stammkapitals der Innsbrucker Stadtmarketing GmbH (IMG) (gesamtes
Stammkapital von € 75.000,--) zu.

2.

Die Aufstockung der städtischen Beteiligung gemäß Punkt 1. in der Höhe von
insgesamt € 15.750,-- erfolgt über
Vp.1/914000-080000 (Beteiligungen).
Gleichzeitig wird ein Nachtragskredit in
dieser Höhe genehmigt.

3.

Mit der finanziellen Abwicklung wird die
Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, beauftragt.

4.

Die Geschäftsführung der Innsbrucker
Stadtmarketing GmbH (IMG) wird ermächtigt, Verhandlungen mit der Wirtschaftskammer Tirol (WKO) bezüglich
eines Eintrittes der Wirtschaftskammer
Tirol (WKO) in die Gesellschaft zu führen. Das Verhandlungsergebnis ist vom
Geschäftsführer in beschlussreifer
Form über die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, vorzulegen.

7.

IV 568/2013
Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GesmbH, Änderung des
Gesellschaftsvertrages

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.1.2013:
Die Stadt Innsbruck stimmt den beiliegenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GmbH zu.
GR-Sitzung 21.2.2013

8.

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

8.1

IV 11998/2012
Ing. Schreiner Helmuth und Miteigentümer, Fassadensanierung
Schillerstraße Nr. 2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.1.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Objektes Schillerstraße Nr. 2,
Ing. Helmuth Schreiner und Miteigentümer,
für die Fassadensanierung, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 9.165,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
8.2

IV 11999/2012
Ing. Schreiner Helmuth, Fenstersanierung im zweiten und dritten Obergeschoss des Gebäudes
Schillerstraße Nr. 2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.1.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck dem Eigentümer
des Objektes Schillerstraße Nr. 2,
Ing. Helmuth Schreiner, für die Fenstersanierung 2. Und 3. Obergeschoß, einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 2.115,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.