Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.8

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28.

III 9421/2012
Bebauungsplan Nr. MÜ - B12,
Mühlau, Bereich östlich des
Wurmbachweges Gpn. 620/6 und
620/8, KG Mühlau gemäß § 56
Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

30.

Behandlung von dringenden Anträgen

30.1

I OEF 20/2013
Sicherheitszentrum am Areal der
Bundespolizeidirektion in der Kaiserjägerstraße, Verhandlungen
bezüglich eines Gesamtpaketes
zur Entwicklung der Grundstücke
Innrain, Kaiserjägerstraße und
ehemaliges Fennerareal
(StR Dr. Platzgummer)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Der Bebauungsplan Nr. MÜ - B12, Mühlau,
Bereich östlich des Wurmbachweges
Gpn. 620/6 und 620/8, KG Mühlau gemäß
§ 56 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011 wird beschlossen.
Mit Beschluss erfolgt gemäß § 66 Abs. 5
TROG unter der aufschiebenden Bedingung, dass dem Flächenwidmungsplan die
nach § 67 Abs. 2 erforderliche aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wird.
29.

III 1996/2013
Erlassung einer Bausperre im Bereich Badhausstraße Nr. 1, Igls,
gemäß § 72 Abs. 2 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Die Erlassung einer Bausperre, im Bereich
Bilgeristraße Nr. 17 und Badhausstraße
Nr. 1, Igls, gemäß § 72 Abs. 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
beschlossen.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Polizei in
ihrem Bestreben, am Areal in der Kaiserjägerstraße ein neues Sicherheitszentrum zu
errichten. Dazu sind umgehend Verhandlungen mit den zuständigen Stellen des
Bundes aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen muss ein Gesnmtpaket zur Entwicklung
der Grundstücke Inrain, Kaiserjägerstraße
und ehem. Fennerareal bis längstens Ende
März sein. Das Ergebnis ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mag. Dr. Platzgummer und Gruber, beide
e. h.
Beschluss (einstimmig):
Dem von StR Dr. Mag. Platzgummer und
Mitunterzeichner eingebrachten dringenden
Antrag wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, TSB,
RUDI und FPÖ; 15 Stimmen):
Der von StR Dr. Mag. Platzgummer und
Mitunterzeichner eingebrachte dringende
Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
30.2

I OEF 21/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Erhöhung der Gehälter für städtische
Bedienstete (GR Wanker)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gehälter der Bediensteten der Stadt
Innsbruck (Aktive und Pensionisten, nicht
jedoch Politiker) werden rückwirkend mit
1. 1.2013 um 1,5 % erhöht. Beträgt die Erhöhung weniger als € 25,--, so wird der Gehalt um € 25,-- erhöht.
GR-Sitzung 21.2.2013