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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21022013.pdf

- S.54

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diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht konnte die CMI-Prokuristin in
Verhandlungen mit der Bank erreichen, dass diese Vertragsklausel von
der Bank teilweise zurückgenommen worden ist. Das Kreditinstitut bestätigte schriftlich, auf jenen Vertragspassus zu verzichten, wonach
eine Margenanpassung im Ausmaß von 0,75 % p.a. für den Fall möglich ist, dass die CMI auch nur eine der beiden URG-Kennzahlen nicht
erfüllt.
In Anerkennung dieses (Teil-)Erfolges wurde von der Kontrollabteilung
dennoch betont, dass die übrigen Bestandteile der Vertragsklausel
nach wie vor in Geltung standen. Obwohl die angeführten Vertragsklauseln durch die Unterfertigung des Kreditvertrages von der CMI bereits akzeptiert worden sind, empfahl die Kontrollabteilung der CMI,
einen weiteren Versuch zu starten, die nach wie vor in Geltung stehenden Kreditvertragsklauseln mit der Bank nachzuverhandeln, um im
besten Fall die gänzliche einvernehmliche Streichung der Vertragspassagen zu erreichen. Im Anhörungsverfahren wurde von der CMI darauf
hingewiesen, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits entsprochen worden sei und entsprechende Nachverhandlungen eingeleitet worden wären.
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Der Kreditvertrag für den nicht durch eine Bürgschaft besicherten Finanzierungsbedarf in Höhe von € 1.932.000,00 wurde von der CMI am
06.09.2011 unterfertigt.
Die Konditionierung ist indikatorgebunden und richtet sich nach der
Entwicklung des 6-Monats-Euribors zuzüglich eines Zinsaufschlages
(Marge) von 0,65 % p.a. bei kaufmännischer Rundung auf volle
0,125 %-Punkte. Die Rückzahlung ist innerhalb von 15 Jahren in 30
halbjährlichen Kapitalraten beginnend am 30.06.2012 vereinbart. Die
Zinsen und Spesen sind zu den halbjährlichen Abschlussterminen separat zu begleichen.
Die Beanspruchung des Kreditbetrages erfolgte durch Auszahlungen
im Jänner und Februar 2012. Unter Berücksichtigung der Bezahlung
der ersten Kapitalrate im Ausmaß von € 64.400,00 und des Zinsa bschlusses per 30.06.2012 inkl. Spesen im Betrag von € 16.095,45
ergab sich zum Stichtag 30.06.2012 ein aushaftender Restkreditbetrag
in Höhe von € 1.867.600,00.
Die von der Kontrollabteilung durchgeführte Verifizierung des bisher
von der Bank durchgeführten Zinsabschlusses per 30.06.2012 ergab
keinen Anlass für eine Beanstandung.

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Auch in diesem Kreditvertrag ist eine Vertragsklausel enthalten, die
den Kreditgeber ermächtigt, bei Veränderung der jeweiligen Geld-,
Kredit- oder Kapitalmarktverhältnisse, der gesetzlichen Rahmenbedingungen, der Refinanzierungskosten oder der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers eine Anpassung des vereinbarten Aufschlages vorzunehmen.
Weiters merkte die Kontrollabteilung an, dass für den im Zuge der Ermittlung des Zinssatzes zur Anwendung gelangenden 6-MonatsEuribor vertraglich ein Mindestwert von 0,50 % p.a. festgesetzt worden
ist. Diesen Umstand betrachtete die Kontrollabteilung aus dem Grund
kritisch, da der 6-Monats-Euribor zum Zeitpunkt der Prüfung seit dem

Zl. KA-08827/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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