Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf
- S.3
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4.
I 11835/2013
7.
Stadtmagistrat Innsbruck, Fahrtkostenzuschuss - Novellierung
Nebengebührenverordnung
WEG Schützenstraße Nrn. 56/58
und 60/62, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG), Haftung der
Stadtgemeinde Innsbruck für zwei
für die Sanierung des Daches am
Objekt Schützenstraße Nrn. 56/58
und am Objekt Schützenstraße
Nrn. 60/62 aufzunehmende Kredite
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Verordnung über die
Nebengebühren der BeamtInnen der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird
beschlossen. Die Verordnung tritt mit
1.1.2014 in Kraft.
5.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 6.11.2013:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 250.000,-- (Zinssatz 0,59 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, ohne
Rundung mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig halbjährlichen Kapitalraten zu € 12.500,-- zuzüglich Zinsen),
den die WEG Schützenstraße
Nrn. 56/58, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IISG), bei der Tiroler Sparkasse Bank
AG zur Finanzierung der Sanierung
des Daches am Objekt Schützenstraße Nrn. 56/58 aufnimmt.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 250.000,-- (Zinssatz 0,59 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, ohne
Rundung mit vierteljährlicher Anpassung, Laufzeit zehn Jahre, Rückzahlung in zwanzig halbjährlichen Kapitalraten zu € 12.500,-- zuzüglich Zinsen),
den die WEG Schützenstraße
Nrn. 60/62, vertreten durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH
(IIG), bei der Tiroler Sparkasse Bank
AG zur Finanzierung der Sanierung
des Daches am Objekt Schützenstraße Nrn. 60/62 aufnimmt.
I 12328/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Novellierung Dienstzweigeverordnung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen. Die Verordnung tritt mit 1.1.2014 in Kraft.
6.
IV 11427/2013
Elisabeth von Mayerhof"sche Stiftung, Fensteraustausch Dr.Sigismund-Epp-Weg Nr. 6, Förderansuchen nach dem Tiroler
Stadt- und Ortsbildschutzgesetz
(SOG) 2003
Beschuss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 20.11.2013:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003 gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Elisabeth von
Mayerhof"schen Stiftung, Dr. SigismundEpp-Weg Nr. 6, vertreten durch Pfarrer
Msgr. Mag. Hermann Röck, für den Fensteraustausch einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss von € 41.490,--.
IV 11709/2013
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben und die betreffenden
Bürgschaftsverträge samt Erklärung zu
GR-Sitzung 21.11.2013