Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-21112013-geschwaerzt.pdf

- S.58

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Anhörungsverfahren

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind schriftliche Stellungnahmen
zu den Bemerkungen, Feststellungen und Empfehlungen der Kontrollabteilung eingeholt worden.
3 Ordentlicher Haushalt

Doppelbudget
2011/2012

Im Koalitionsübereinkommen vom Mai 2006 ist für die Jahre 2011 und
2012 ein Doppelbudget vereinbart worden.

Voranschlag und
Jahresrechnung 2012 –
Fristeneinhaltung

Die Erstellung des Voranschlages sowie der Jahresrechnung 2012
erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Die im Innsbrucker Stadtrecht festgelegten Fristen zur Veröffentlichung des Budgets einerseits und des Jahresabschlusses andererseits wurden wahrgenommen und eingehalten. Seitens der Gemeindebewohner sind keine Einwendungen erhoben worden.

Infrastrukturausgaben

Der Voranschlag 2012 sah (einschließlich Nachtragskrediten) einen
Betrag in Höhe von € 3,699 Mio. für laufende Maßnahmen der Infrastruktur vor. Davon wurden insgesamt € 192,0 Tsd. als Bedeckung für
andere Ansätze herangezogen, sodass für Infrastrukturausgaben ein
Voranschlag in Höhe von € 3,507 Mio. zur Verfügung stand. Dieser
Gesamtbetrag verteilte sich auf 67 Planansätze bzw. ein laufendes
Anordnungssoll von € 3,198 Mio. Somit ergab sich im Bereich der laufenden Ausgaben der Infrastruktur im Haushaltsjahr 2012 ein effektives
Sparvolumen in Höhe von € 0,309 Mio.

Jahresrechnung 2012

Entsprechend den Bestimmungen des § 70 Abs. 1 IStR sind die Kassen- und Rechnungsbücher mit 01.01. jeden Jahres eröffnet und mit
31.12. des Haushaltsjahres, spätestens jedoch mit 28.02. des folgenden Jahres (Auslaufmonat gem. IStR) abgeschlossen worden.

Beilagen zum
Rechnungsabschluss –
Empfehlung

Gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 VRV i.d.g.F. ist dem Rechnungsabschluss
„ein Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen am
Beginn des Finanzjahres, die Veränderungen während des Finanzjahres (Zugänge und Abgänge) und den Stand am Schluss des Finanzjahres“ anzuschließen. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass dieser (bundes-)gesetzlich normierte Nachweis im Rechnungsabschluss des Jahres 2012 – wie auch in den Vorjahren – zwar enthalten ist, jedoch inhaltlich nicht vollständig den gesetzlichen Regelungen entspricht. Derzeit werden in diesem Nachweis lediglich die städtischen Beteiligungen
abgebildet, nicht jedoch die im städtischen Bestand geführten Wertpapiere. Von der Kontrollabteilung wurde empfohlen, den derzeit geführten „Nachweis über den Stand an Wertpapieren und Beteiligungen
(gemäß § 17 Abs. 2 Z 7 VRV)“ inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben
anzugleichen, indem darin auch der Bestand und die jährlichen Veränderungen der von der Stadt Innsbruck gehaltenen Wertpapiere angegeben wird. In ihrer dazu abgegebenen Stellungnahme wurde vom Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV darauf hingewiesen,
dass die betreffenden Informationen zu den Wertpapieren bislang im
jährlichen Finanzstatus veröffentlicht worden wären. Sollte darüber hinaus eine Veröffentlichung im Rahmen des Rechnungsabschlusses
notwendig sein, wurde eine Umsetzung zugesagt.

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Zl. KA-08253/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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