Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-22092011.pdf

- S.3

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-3-

5.

I-RA 357/2010

GesmbH hat alle mit der Durchführung dieses Rechtsgeschäftes verbundenen öffentlichen Abgaben,
Steuern und Gebühren, wie insbesondere die Grunderwerbssteuer, die
Eintragungsgebühr, sowie die Kosten
der Beglaubigung zu tragen bzw. diese Auslagen der Stadtgemeinde Innsbruck zu ersetzen.

Stadtgemeinde Innsbruck, Verlängerung des Baurechtes am
städtischen Grundstück 776/2,
vorgetragen in EZ 1020, Grundbuch 81102 Amras, mit der
Lichthaus Haid GesmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.8.2011:
1.

2.

3.

Das mit Baurechtsvertrag vom
12.3.1970 der Lichthaus Haid
GesmbH, FN 34008 m, auf dem städtischen Grundstück 776/2 in EZ 1020,
Grundbuch 81102 Amras, eingeräumte Baurecht wird auf die gesetzlich
maximal zulässige Höchstdauer von
100 Jahren, sohin um weitere 50 Jahre bis 31.12.2069 verlängert.
Die im Baurechtsvertrag vom
12.3.1970 vereinbarten Konditionen,
insbesondere auch die Bauzinsvereinbarung, bleiben auch für die Dauer
der Baurechtsverlängerung unverändert aufrecht bestehen.
Die in EZ 1021 zu C-LNr. 1 verbücherte Reallast bezieht sich auch auf
den Bauzins für die Dauer der Baurechtsverlängerung.

4.

Die Lichthaus Haid GesmbH verzichtet auf das in EZ 1020 zu C-LNr. 2
einverleibte Vorkaufsrecht und wird
dieses gelöscht.

5.

In der Vereinbarung betreffend die
Baurechtsverlängerung wird ausdrücklich festgehalten, dass die
Stadtgemeinde Innsbruck bei Beendigung des Baurechtes, gleichgültig
wann und aus welchem Grund immer,
das Wahlrecht hat, das Bauwerk entweder entschädigungslos in ihr Eigentum zu übernehmen oder die Entfernung des Bauwerkes auf Kosten der
Lichthaus Haid GesmbH oder deren
Rechtsnachfolger zu verlangen.

6.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Vertrages,
die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und die
grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes. Die Lichthaus Haid

GR-Sitzung 22.9.2011

Die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung
trägt derjenige Vertragsteil, der diese
für sich in Anspruch nimmt.
6.

I-RA 579/2009
Stadtgemeinde Innsbruck und
Nagiller Anton, Tausch des
Grundstückes 571, KG Amras,
im Ausmaß von 374 m2 mit einer
Teilfläche aus dem städtischen
Grundstück 579/3, KG Amras, im
Ausmaß von gesamt zirka
774 m2

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.9.2011:
1.

Anton Nagiller tauscht und übergibt
der Stadtgemeinde Innsbruck das
Grundstück 571, KG Amras, im Ausmaß von 374 m2. Im Gegenzug
tauscht und übergibt die Stadtgemeinde Innsbruck an Anton Nagiller
eine Teilfläche aus dem Grundstück 579/3 im Ausmaß von gesamt
zirka 774 m2 (374 m2 und zirka
400 m2) auf Basis des vorliegenden
Lageplanes.

2.

Mit der Erstellung des Teilungsplanes
wird die Mag.-Abt. I, Allgemeine Servicedienste, GIS, beauftragt.

3.

Sämtliche anderen Beschlussfassungen des Beschlusses des Gemeinderates vom 19.5.2011 bleiben unverändert aufrecht.