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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24022011.pdf

- S.3

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-3-

Mehrheitsbeschluss zu Punkt 7. (bei
Stimmenthaltung von GRin Dr.in Waibel;
1 Stimme; gegen GRÜNE, 8 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss zu Punkt 11. (gegen
GR Haager, GR Dengg; 2 Stimmen):
Beschluss zu Punkt 12. (einstimmig; bei
Stimmenthaltung von GRin Dr.in Waibel;
1 Stimme):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Soziales" werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
11.2

Bereich "Gesundheit"

Beschluss (einstimmig):
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Soziales und Gesundheit für den Bereich "Gesundheit" wird gemäß Beilage
genehmigt.
12.

Verkehrsmaßnahmen

Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
14.

III 6040/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/18, InnsbruckInnenstadt, Bereich Hotel Breinössl, Grundstücke .489 und
.490, Maria-Theresien-Straße
Nrn. 12 bis 14 (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006

Beschluss zu den Punkten 1., 2., 4., 5., 6.,
7. und 8 (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Mehrheitsbeschluss zu Punkt 3. (gegen
Liberales Innsbruck; 2 Stimmen):

Antrag des Bauausschusses vom
27.1.2011:

Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden gemäß Beilage genehmigt.

Der Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanentwurfes Nr. IN - B2/18,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich Hotel
Breinössl, Grundstücke .489 und .490,
Maria-Theresien-Straße Nrn. 12 bis 14
(als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3654),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006, wird
beschlossen.

13.

III 1658/2011
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F3, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 149 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F1,
Zeichn. Nr. 3699, gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.2.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HU - F3, Hungerburg,
Bereich Höhenstraße Nr. 149 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HU
- F1, Zeichn. Nr. 3699, gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.

GR-Sitzung 24.2.2011

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.