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Jahr: 2011

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24032011.pdf

- S.12

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28.

III 2704/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/20,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich
Meraner Straße Nr. 3, östlicher
Teil der Gp. .1010, KG Innsbruck
(als Änderung des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B2/12,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B2/20, Innsbruck-Innenstadt, Bereich
Meraner Straße Nr. 3, östlicher Teil der
Gp. .1010, KG Innsbruck (als Änderung
des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B2/12, 2. Entwurf), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
29.

III 2706/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B20/5,
Arzl, Bereich Arzler Straße Nr. 50
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B20/1), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des
Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL B20/5, Arzl, Bereich Arzler Straße Nr. 50
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL - B20/1), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, zu beschließen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses
Bebauungsplanes treten alle im
GR-Sitzung 24.3.2011

Planungsbereich vorausgehenden
ergänzenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
30.

III 1172/2009
Allgemeiner
Bebauungsplanentwurf Nr. HW B5, Hötting-West, Bereich des
gewidmeten Baulandes nördlich
der Hangstufe am Lohbach,
zwischen Lahntalweg im Westen
und Höttinger Rain im Osten, mit
Ausnahme des Bereichs
unterhalb von St. Georg
(teilweise als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 66/be,
Zeichn. Nr. 3641), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ; 3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Der Allgemeinen Bebauungsplanentwurf
Nr. HW - B5, Hötting-West, Bereich des
gewidmeten Baulandes nördlich der
Hangstufe am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen und Höttinger Rain im
Osten, mit Ausnahme des Bereichs
unterhalb von St. Georg (teilweise als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66/be, Zeichn. Nr. 3641), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses
Bebauungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
bebauungsplanmäßigen Bestimmungen
außer Kraft.