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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.43

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28.

I-RA/1144/2017/SCM

Fläche im Ausmaß von ca.
1.154,30 m²,

Stadt Innsbruck, Campagne-Reichenau, Baufeld 1, Einbringung
des Grundstückes 964/4,
KG Pradl, in die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) zum
Zwecke der Wohn- und Geschäftsraumbeschaffung sowie zur Erweiterung der Sportflächen

b) die Dienstbarkeit der Benützung der
öffentlichen Grünfläche auf dem
Grundstück 964/4 KG Pradl für die
Öffentlichkeit auf der Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld-Architektur
ZT-GmbH vom 08.10.2019 mit "4"
bezeichneten Fläche im Ausmaß
von ca. 1.154,30 m²

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen; gegen FRITZ, 1 Stimme):
1.

2.

3.

c) die Dienstbarkeit eines öffentlichen
Geh- und Radweges auf der im
Dienstbarkeitsplan der BogenfeldArchitektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "5a“, "5b“ und "6“
bezeichneten Fläche im Ausmaß
von insgesamt ca. 2.457,34 m²,

Die Stadt Innsbruck bringt das Grundstück 964/4 KG Pradl mit einer bücherlichen Fläche von 6.390 m² unentgeltlich in die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG, zum Zwecke der
Wohn- und Geschäftsraumschaffung
sowie zur Erweiterung der Sportflächen, ein.

d) die Dienstbarkeit zur Abhaltung von
quartiersbezogenen Veranstaltung
auf der im Dienstbarkeitsplan der
Bogenfeld-Architekten ZT-GmbH
vom 08.10.2019 mit "6“ bezeichneten Fläche im Ausmaß von ca.
989,09 m²,

Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG räumt der Stadt Innsbruck ein
Belastungs- und Veräußerungsverbot
am Grundstück 964/4 KG Pradl ein.
Ausgenommen von diesem Belastungs- und Veräußerungsverbot ist die
Belastung der Liegenschaft mit Durchleitungs- und Durchfahrtsrechten.
Die Stadt Innsbruck haftet nicht für die
Freiheit von Kontaminationen des
Grundstück 964/4 KG Pradl. Der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
wird das Recht eingeräumt, nach vorheriger Ankündigung Schürfungen,
Probebohrungen und dergleichen vorzunehmen und im Falle einer Kontaminierung vom Einbringungsvertrag bis
längstens 29.03.2020 zurückzutreten.

4.

Die Erstvergabe und die Nachbesiedelung der Wohnungen erfolgt durch die
Stadt Innsbruck.

5.

Die Innsbrucker Immobilien GmbH &
CO KG räumt der Stadt Innsbruck
a) die Dienstbarkeit der Errichtung,
Belassung und Erhaltung einer öffentlichen Grünfläche auf dem
Grundstück 964/4 KG Pradl auf der
im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld-Architektur ZT-GmbH vom
08.10.2019 mit "4" bezeichneten

GR-Sitzung 30.04.2020

e) die Dienstbarkeit der Nichterrichtung von Zäunen auf den gesamten
Freiflächen und entlang von Grundstücksgrenzen auf den im Dienstbarkeitsplan der Bogenfeld-Architektur ZT-GmbH vom 08.10.2019
mit "4", "5a", "5b" und "6" bezeichneten Freiflächen im Ausmaß von
ca. 3.611,64 m²
ein.
Diese Dienstbarkeitseinräumungen erfolgen
unentgeltlich und immerwährend und werden im Grundbuch sichergestellt.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
übernimmt die Errichtung sämtlicher Dienstbarkeitsflächen und die Erhaltung und Haftung für die Dienstbarkeitsflächen "5a", "5b"
und "6", insbesondere Reinigung und Winterdienst. Im Falle von Veranstaltungen auf
der Dienstbarkeitsfläche "6" trägt die Stadt
Innsbruck die Haftung für allfällige Schäden
an Personen und Sachen, die sich aus der
Überlassung der Dienstbarkeitsfläche "6"
durch die Stadt Innsbruck an Veranstalter
für quartiersbezogene Veranstaltungen ergeben.