Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.47
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40.
Verpflichtungsermächtigungen 2021
43.
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
21.04.2020:
Die Verpflichtungsermächtigungen 2021
werden gemäß Beilage genehmigt.
41.
Subventionsansuchen 2020
41.1
MagIbk/30317/SU-FW/3/1
Österreichische Wasserrettung Tirol, Einsatzstelle Innsbruck
Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von GR Lukovic, BA MA aufgrund von
Befangenheit; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
21.04.2020:
Der Österreichischen Wasserrettung Tirol,
Einsatzstelle Innsbruck wird eine Sondersubvention in Höhe von € 30.000,-- genehmigt.
41.2
MagIbk/29787/SU-FW/2/1
Pfarramt Igls-Vill, Außenrenovierung
Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
21.04.2020:
Dem Pfarramt Igls-Vill wird eine Sondersubvention in Höhe von € 26.000,-- genehmigt.
42.
Erhöhung des Überziehungsrahmens
Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS, 2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
21.04.2020:
Die Erhöhung des Überziehungsrahmens
wird gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 30.04.2020
Subventionsantrag des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft
und Tourismus
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus vom 17.02.2020:
Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus wird
gemäß Beilage genehmigt.
GR Onay referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 13.02.2020 und
12.03.2020:
44.
GfGR/182/2019
Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR), Änderung § 74e
GR Onay: Der Kontrollausschuss hat den
Beschluss des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 21.11.2019 eingehend thematisiert und erörtert. Er ist zur
Auffassung gelangt, dass die aktuelle diesbezügliche gesetzliche Regelung im IStR
ausreichend ist und es daher keiner Änderung bedarf.
Der Kontrollausschuss empfiehlt dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck den Antrag
der FPÖ - Rudi Federspiel (FPÖ) abzulehnen.
Bgm. Willi: Ich lasse darüber abstimmen.
Wer folgt der Empfehlung, den Antrag abzulehnen? (Unruhe im Saal)
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich möchte um Auskunft bitten, ob eine negative Beschlussempfehlung überhaupt laut
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) und IStR zulässig ist. Ich glaube
das nämlich nicht.
GR Onay: Auf jeden Fall hat der Kontrollausschuss dem Gemeinderat dies empfohlen. Es gibt einen Antrag. Der Ausschuss ist
kein Beschlussgremium, sondern ein Empfehlungsgremium. Wir empfehlen gegen die
Stimmen der FPÖ dem Gemeinderat der
Stadt Innsbruck diesen von der FPÖ gestellten Antrag abzulehnen.
So wurde es im Kontrollausschuss diskutiert. Der Magistratsdirektor war anwesend
und es wurde von ihm dementsprechend