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Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.23

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Baurecht erfassten Areals abgeschlossen hatte und dass sich durch
die in Rede stehende Abtretung keine Änderungen an diesen Bestandverhältnissen ergeben.
Rechtsübergang –
Stichtag

Für den Übergang der mit den abgetretenen Geschäftsanteilen verbundenen Rechte und Pflichten wurde der Ablauf des 31.12.2011 vereinbart.
3 Gesellschaftsrechtliche Aspekte
3.1 Allgemeine Bemerkungen

Rechtsform

Die mit Gesellschaftsvertrag vom 05.06.1959 errichtete Gesellschaft
firmiert unter „Innsbrucker Markthallen-Betriebsgesellschaft m.b.H.“ Sie
wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die MHB wurde unter der laufenden Nummer FN 33845 y im Firmenbuch eingetragen. Es handelt
sich bei Heranziehung der entsprechenden Schwellenwerte (Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Anzahl der Dienstnehmer im Jahresdurchschnitt) um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221 UGB.

Novellierung des Gesellschaftsvertrages

Der Gesellschaftsvertrag der MHB wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt über Beschluss der Generalversammlung vom 07.11.1983
geändert. Die Kontrollabteilung hielt an dieser Stelle fest, dass zum
Prüfungszeitpunkt (Mai bis Juni 2013) nach wie vor der von der ehemaligen Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Tirol und der damaligen
Landeslandwirtschaftskammer für Tirol im Wege eines Notariatsaktes
vom 07.11.1983 errichtete Gesellschaftsvertrag Gültigkeit hatte. Dieser
Umstand war insofern bemerkenswert bzw. zu beanstanden, als die
beiden Kammern ihre Geschäftsanteile an der MHB bereits mit Ablauf
des 31.12.2011 an die Stadt Innsbruck abgetreten hatten. Die von der
Kontrollabteilung monierte Novellierung des Gesellschaftsvertrages
war zum Prüfungszeitpunkt (also rd. 1,5 Jahre nach dem Eigentümerwechsel) zwar im Entwurf vorhanden, eine Beschlussfassung in der
Generalversammlung jedoch noch ausständig. Nach Meinung der Kontrollabteilung hätte der Gesellschaftsvertrag – trotz rechtzeitiger Meldung des Gesellschafterwechsels an das Firmenbuch – zeitnäher neu
gefasst werden sollen.

Gegenstand des Unternehmens

Der Unternehmensgegenstand der MHB wird im Pkt. IV. des (alten)
Gesellschaftsvertrages umschrieben. Der Vollständigkeit halber merkte
die Kontrollabteilung an, dass im neuen – noch zu genehmigenden –
und der Kontrollabteilung im Entwurf vorliegenden Gesellschaftsvertrag
der Gegenstand des Unternehmens bzw. der Gesellschaftszweck in
manchen Passagen neu formuliert bzw. ergänzt worden ist.
3.2 Stammkapital

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft wird im alten – zum Prüfungszeitpunkt der Kontrollabteilung noch gültigen – Gesellschaftsvertrag mit
ATS 1.700.000,00 ausgewiesen, wovon die ehemalige Kammer der
gewerblichen Wirtschaft für Tirol und die damalige Landeslandwirtschaftskammer für Tirol je ATS 850.000,00 Stammeinlage übernommen hatten. Tatsächlich ist das Stammkapital aber bereits mit Beschluss der Generalversammlung der MHB vom 08.11.1993 um

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Zl. KA-04487/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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