Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.29
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nehmers bzw. aktuellen Mieters die Erfüllung aller Finanzierungsverpflichtungen zu übernehmen.
Weitere maßgebliche Investitionen im Jahr 2012 betrafen den Umbau
der Hausmeisterwohnung im OG des alten Markthallengebäudes sowie
die Installierung einer Schauküche im Gastronomiebereich der Markthalle, welche für diverse Veranstaltungen, wie etwa Kochkurse an Firmen und private Interessenten, vermietet wird.
Darüber hinausgehende bauliche Tätigkeiten konnten zum überwiegenden Teil den Kategorien Service und Wartung bzw. Instandhaltung
und Reparaturen zugeordnet werden.
4.2 Allgemeine Bemerkungen zu Bau- und Dienstleistungen
Allgemein
Die Kontrollabteilung führte eine stichprobenmäßige Prüfung der baulichen Maßnahmen, d.h. von Leistungen für Zubau, Sanierung, Reparatur und Wartung, durch. Betrachtet wurden die Phasen Angebotseinholung, Beauftragung, Abwicklung, Abrechnung sowie Ab- und Übernahme. Die getroffenen Beanstandungen konnten in den überwiegenden
Fällen durchgängig festgestellt werden. Für vereinzelte Leistungszyklen
getroffene allgemeine Empfehlungen waren jedoch teilweise erfüllt, d.h.
die formulierten Beanstandungen trafen nicht für sämtliche geprüfte
Vorgänge zu.
Angebotseinholung
Die Einholung von Angeboten für später beauftragte Leistungserbringungen erfolgte lediglich in manchen Fällen. Weiters wurde in der
überwiegenden Anzahl der Fälle nur ein Angebot anstelle mehrerer
Angebote eingeholt. Dies beruhte lt. Auskunft der MHB teils auf der
Komplexität veralteter betriebstechnischer Anlagen der Haus- und
Elektrotechnik, für deren Belange meist jene Unternehmen beauftragt
wurden, die bereits in der Vergangenheit diesbezügliche Leistungen
durchgeführt hatten und über entsprechende Erfahrungswerte verfügten. Die aufgrund des eingeschränkten Kreises an möglichen Auftragnehmern verfolgte Vorgehensweise einer Direktvergabe von Leistungen kann seitens der Kontrollabteilung nachvollzogen werden, schließt
jedoch eine vorgängige, schriftliche Angebotslegung oder unverbindliche Kostenschätzung durch den jeweiligen AN nicht aus.
Die Kontrollabteilung empfahl, künftig grundsätzlich mehrere Angebote
einzuholen, um eine Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen und
Preise zu gewährleisten und das wirtschaftlich beste Angebot beauftragen zu können. Des Weiteren regte die Kontrollabteilung an, Überlegungen über interne Grenzbeträge anzustellen, ab welchen die Einholung mindestens eines oder weiterer Angebote vorzunehmen wäre. So
könnten entsprechende prinzipielle Regelungen bspw. innerhalb eines
internen Kontrollsystems festgelegt werden.
Beauftragung
Die Beauftragungen von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen war gemäß
Information der MHB zum überwiegenden Teil schriftlich und in Form
von Emails erfolgt. Im Speziellen für Leistungen, deren Bedeckung
durch den Reparaturfonds vorgesehen wurde, war eine nachweisliche
und unwiderrufliche Erteilung des Arbeitsauftrages vertraglich vereinbart worden.
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Zl. KA-04487/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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