Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.48
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Zl. KA-02182/2013
BERICHT ÜBER DIE
STICHPROBENARTIGE PRÜFUNG DER GESTION
DES AMTES FÜR SPORT
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die stichprobenartige Prüfung der
Gestion des Amtes für Sport eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 14.10.2013 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 18.09.2013, Zl. KA-02182/2013,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfkompetenz
Gemäß den Bestimmungen des § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 obliegt der Kontrollabteilung die Prüfung der Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen. In Wahrnehmung dieser Agenden und in Anlehnung an § 74 c leg.
cit. hat die Kontrollabteilung in der MA V – Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport eine stichprobenartige Einschau in die Gestion des
Amtes für Sport – verbunden mit einer schwerpunktmäßigen Prüfung
des Bereiches „Betrieb und Instandhaltung der Sportinfrastruktur“ –
vorgenommen.
Gender-Hinweis
Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass alle in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für Frauen und
Männer gelten.
Prüfgegenstand
Prüfungsrelevant war grundsätzlich das Haushaltsjahr 2012, wobei zu
Vergleichszwecken auch Daten aus Vorjahren tangiert worden sind.
Aus Gründen der Aktualität und Zeitnähe wurde punktuell auch auf das
laufende Jahr 2013 Bezug genommen. Nachdem das Haushaltsjahr
2012 zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginnes (März 2013) noch nicht
vollständig abgeschlossen war, sind die Daten des Jahres 2012 somit
als vorläufige Zahlen zu werten.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren
ist durchgeführt worden.
2 Organisation
Organisationsstruktur
Das Amt für Sport ist in der Organisationsstruktur des Stadtmagistrates
als eines von fünf Ämtern in der MA V angesiedelt.
Aufgabenstellung
In der Geschäftseinteilung des Magistrates als Teil der MGO sind alle
jene Aufgaben aufgezählt, die vom Amt für Sport zu besorgen sind. Es
sind dies:
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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