Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf

- S.50

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Sporthallen, Beachvolleyballanlagen etc. besteht, wobei sämtliche
Koordinierungsmaßnahmen auf städt. Sportanlagen auch mit dem
städt. Platzwartteam zu koordinieren sind.


Sportprojekte und Sportkonzepte, welches ein ständiges Weiterentwickeln von Sportkonzepten und Projekten, wie bspw. die Errichtung zusätzlicher Sportplätze und Sporthallen, Raumprogrammen, Sportstättenanordnungen, Lagebestimmungen der einzelnen
Sportstätten u.ä. zum Inhalt hat. In diesem Zusammenhang sind
Verhandlungen zu führen, entsprechende Stadtsenatsbeschlüsse
(z.B. für neue Fun-Sportarten) einzuholen und rechtliche Verträge
zu prüfen. Ein weiterer Bestandteil des Produktes besteht in der
Erarbeitung und Fortentwicklung des städt. Sportinfrastrukturplanes.

Kostenzuordnung

In der Kostenrechnung werden die im Rahmen der Aufgabenerfüllung
des Amtes für Sport anfallenden Aufwendungen auf 7 Kostenträgern
bzw. 31 Kostenstellen erfasst.

Personalausstattung

Die Agenden des Amtes für Sport wurden zum Prüfungszeitpunkt von
21 Mitarbeitern bewerkstelligt, wovon eine Bedienstete auf Basis Teilzeit beschäftigt war. Darüber hinaus sind für die Zeit des Betriebes der
Kunsteislaufplätze zusätzlich 3 Mitarbeiter des Amtes für Land- und
Forstwirtschaft dem Sportamt auftragsweise (zuletzt vom 5. November
2012 bis 28. Februar 2013) als Betreuer der städt. Eislaufplätze zur
Dienstleistung zugeteilt.
3 Haushaltsmäßige Abwicklung

Procedere

Die Gebarung des Sportamtes wird über sechs TA abgewickelt, nämlich
TA 202010 Sportamt
TA 262000 Sportplätze
TA 263000 Turn- und Sporthallen
TA 263100 Kegelbahnen
TA 266000 Wintersportanlagen sowie
TA 269000 Sonstige Einrichtungen und Maßnahmen.
Während die TA „Sportplätze, Turn- und Sporthallen, Kegelbahnen
sowie sonstige Einrichtungen und Maßnahmen“ dem reinen Hoheitsbereich zugeordnet sind, wird beim TA „Wintersportanlagen“ eine unternehmerische Tätigkeit bzw. beim TA „Sportamt“ eine eingeschränkte
unternehmerische Tätigkeit unterstellt, wodurch für die in diesem Rahmen anfallenden Geschäftsabläufe eine (teilweise) Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Der Schlüssel für den Vorsteuerabzug für die auf dem TA „Wintersportanlagen“ anfallenden Sachausgaben ist aktuell mit 100 % sowie für
jene auf dem TA „Sportamt“ mit 16 % festgelegt. Laut Auskunft des
Leiters des Referates Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung habe man dabei die verschiedenen Einsatzbereiche des
16-köpfigen Platzwartteams mit den darauf entfallenden Arbeitskapazitäten verknüpft, wobei die für die Ermittlung des Schlüssels für den
Vorsteuerabzug maßgeblichen Parameter im Oktober 2009 zwischen
der MA IV – Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung und der
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Vorsteuerschlüssel

Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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