Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: Kurzprotokoll-24102013-geschwaerzt.pdf
- S.57
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Es wurde empfohlen, die Differenz zwischen den der Mietzinsberechnung lt, Mietvertrag zugrunde liegenden und den seit Jänner 2010 als
Basis für den Mietzins herangezogenen Herstellungskosten zu hinterfragen.
Das Amt für Sport sagte in der Stellungnahme eine Klärung der Angelegenheit zu.
Containeranlage
Im Jahr 2009 hat die Stadtgemeinde Innsbruck im o. Haushalt Finanzmittel in Höhe von € 150,0 Tsd. bereitgestellt, mit denen die IIG & Co
KG zwischen Jänner und August 2010 auf dem Sportplatzareal 15 Fertigcontainer installiert hat. In diesem Zusammenhang wurde mit der
Stadt, beginnend mit 01.04.2010, ein auf 5 Jahre befristeter Mietvertrag
abgeschlossen. Auf der Basis der vorläufigen Baukosten in Höhe von
€ 150,0 Tsd. wurde eine 1 ½ %-ige Afa-Miete im Betrag von monatlich
€ 187,50 (zzgl.USt) errechnet. Nach Vorliegen der endgültigen Baukosten sollte dieser vorläufige Mietzins rückwirkend mit 01.04.2010 nachjustiert werden.
Laut Endabrechnung der IIG vom 24. Jänner 2011 haben sich die Baukosten zwar auf € 130,8 Tsd. reduziert, eine Neuberechnung der AfaMiete ist jedoch unterblieben.
Die Kontrollabteilung empfahl, umgehend eine Berichtigung der Mietzinsberechnung für die Containeranlage in die Wege zu leiten.
Laut Stellungnahme wird das Sportamt diesbezüglich die tangierten
Dienststellen um eine Erledigung ersuchen.
Überlassung von
Containerflächen
an den Heimverein
Laut Dokumentation des Sportamtes sind dem Heimverein des Sportplatzes diverse Containerflächen, wie Garderoben, Waschraum, Trainerraum etc. zur Nutzung überlassen worden. Prekariumsvereinbarungen hierüber lagen nicht vor. Ebenso war bezüglich des Kantinenbetriebes kein Vertrag existent, weshalb aus diesem Titel auch keine Einnahmen lukriert werden konnten.
Die Kontrollabteilung empfahl, die erforderlichen Vertragswerke zu erstellen.
Das Sportamt wies im Rahmen der Anhörung auf die in diesem Zusammenhang bereits durchgeführten Vorarbeiten hin und stellte ein
Inkrafttreten der entsprechenden Vereinbarungen mit 01.01.2014 in
Aussicht.
5.1.4 Sportanlage Besele
Vertragsdaten
Die IIG & Co KG hat der Stadtgemeinde Innsbruck mit Vertrag vom
29.07. bzw. 02.10.2009 die Sportanlage Besele rückwirkend mit
01.01.2007 auf unbestimmte Zeit vermietet. Als monatlicher Nettomietzins wurde ein Betrag von € 526,66 vereinbart. Dieser entsprach der
Afa-Miete auf Basis der Anschaffungskosten des Sportplatzes lt. Kostenkarte der MA IV (€ 421,3 Tsd.).
Neuberechnung des
Mietzinses auf Basis
eines Mittelwertes
Da sich im Zuge der 2010 erfolgten Umstellung der Berechnungsbasis
für die Afa-Miete von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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