Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf
- S.53
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es nichts gibt. Nein, hier wäre das Land Tirol zahlungsfähig und zahlungswillig gewesen.
traglicher Vereinbarungen" walten zu lassen. Das sollten wir vielleicht einmal bei uns
im Plenarsaal hinschreiben.
Wir als Stadt Innsbruck waren aber nicht in
der Lage, dieses Geld abzuholen. Ich
glaube, dass jeder weiß, um wie viele hunderttausend Euro es geht. Dieser Prozess
hat nämlich sieben lange Jahre gedauert.
Der damalige Magistratsdirektor hat sogar
eine Arbeitsgruppe für den Vertragsentwurf
eingerichtet.
Dann komme ich zum Gestellungsbetrieb,
der zur Information für unsere Zuseher und
ZuseherInnen ein Betrieb gewerblicher Art
im Sinne des Körperschaftssteuergesetzes
ist. Also hat er eine wirtschaftliche Selbständigkeit und eine Buchhaltung im geschlossenen Geschäftskreis. Auf meine Frage,
warum man die Frist damals am 05.01.2020
für das ausgeliehene Geld für die Patscherkofelbahn, nicht eingehalten hat, antwortete
mir FD MMag. Tschurtschenthaler, dass gewartet wird, bis der Gestellungsbetrieb Geld
braucht und dann wird erst zurückgezahlt wortwörtlich.
Die Rahmenbedingungen wären alle vorhanden gewesen, nur gab es gewisse
Leute, die den Weg ins Landhaus nicht gefunden haben, um das viele, viele Geld, das
diese Stadt sehr dringend braucht und gebraucht hätte, in Empfang zu nehmen.
Bei der Mag.-Abt. III Friedhöfe, kann ich etwas nicht verstehen. Es gibt das Grundsicherungsgesetz, das jetzt Mindestsicherungsgesetz heißt. Wir in der Stadt Innsbruck waren lange Zeit nicht in der Lage,
die Friedhofsordnung dahingehend umschreiben zu lassen. Das sind für mich Sachen, die werde ich und kann ich nicht verstehen.
Weiters wurden zu hohe Administrationsund Graböffnungsgebühren am Institut für
Anatomie verrechnet. Es geht um ca. 50 %,
wir reden hier nicht von ein paar Cent oder
damals noch Groschen.
Bei der Gebarung des Hortwesens hat die
hohe Regierung der Stadt Innsbruck sehr
lange gebraucht zu bemerken, dass man
die Elternbeiträge für Schülerhorte nicht
vom Stadtsenat beschließen lassen muss,
sondern auch in den Gemeinderat bringen
kann.
Dank des Live-Streams wird nun einmal
aufgezeigt, wie manches sehr, sehr schwerfällig in diesem Haus funktioniert.
Dann gibt es die Eigenjagd Höttinger-Alpe.
Die Differenz zu Lasten der Stadt Innsbruck
war € 3.000,-- jährlich. Unter Einbeziehung
der im neuen Pachtvertrag vorhandenen
Entgeltbestimmungen, sind das auf zehn
Jahre gerechnet € 30.000,--. Das ist wieder
Geld, das wir jetzt gerade sehr gut gebrauchen könnten.
Die Kontrollabteilung hat hier - ich zitiere:
"Sorgfalt im Hinblick auf die Einhaltung ver-
GR-Sitzung 30.04.2020
Mittlerweile gab es mit 15.04.2020 schon
die zweite Frist. Es stellt sich mir die Frage,
warum Fristen gesetzt werden, wenn sie
nicht eingehalten werden.
Bei der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (SOWI)-Garage, wobei
man jetzt sagen muss SOWI-Garage BeteiligungsgmbH. und SOWI-Investor-BauträgergmbH. wurde der Zinssatz des 3-Monats-EURIBOR zuzüglich Aufschlag vereinbart. Die bis zum 31.12.2016 angefallenen
Zinsen gelangten nicht wie vereinbart vierteljährlich im Nachhinein zur Zahlung. Die
Begleichung erfolgte erst im darauffolgenden Jahr, nämlich im Jänner 2017.
Die Begleichung für das Jahr 2017 erfolgte
auch nicht vierteljährlich, sondern wieder im
Jänner 2018. Hier empfiehlt die Kontrollabteilung die vertragliche vierteljährliche Begleichung einzuhalten oder man könnte die
Reglung des Kreditvertrages diesbezüglich
anpassen.
Übrigens auch ein Tipp an Dich, Herr Bürgermeister: Wenn Du die mit Nein abgestimmten Anträge nicht in den Gemeinderat
bringen willst, kann man das vertraglich ändern.
Nun komme ich zur Regional- und Straßenbahn im Tiroler Zentralraum Innsbruck und
den Vertrag über Wartungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbahnfahrzeugen mit einer Laufzeit bis 31.12.2028. Der Wartungsvertrag beinhaltet auch die Hauptuntersuchungsinspektion nach § 61 Abs. 3Z12 der
Straßenbahnverordnung 1999. Hier merkt
die Kontrollabteilung Folgendes an: Bei den