Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.54

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Kosten für die durchzuführenden Hauptuntersuchungen handelt es sich nicht um klassische Investitionskosten, sondern Aufwendungen des laufenden Betriebes der Einbringung der Verkehrsdienstleistung.
Es fehlt eine klare vertragliche Regelung
über die separate Begleichung dieser Aufwendungen durch die Stadt Innsbruck und
Anpassung des bestehenden öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV)-Vertrages der
Mag. Abt. IV und der Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB). Wo wir Verträge haben, werden einige nicht eingehalten, und bei anderen
Punkten sollten wir uns vielleicht einmal
über Verträge unterhalten.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Nur falls es
nicht alle wissen, weil StRin Dengg mit dem
Straßenbetrieb und mit dem Erhaltungsbeitrag der Landesstraßen argumentierte,
möchte ich darauf hinweisen, dass das eine
der ersten Themen war, mit denen ich beim
Tiefbau und Straßenbetrieb konfrontiert war.
Nach jahrelangen VorgängerInnenverhandlungen wurde erreicht, dass der Beitrag des
Landes Tirol von € 258.000,-- um
€ 432.000,-- auf € 690.000,-- jährlich erhöht
wird. Dies bei einer Wertindexierung gemessen nach oben am Zuwachs des Landeshaushaltes, aber nach unten nicht abnehmend, falls der Landeshaushalt abnehmen sollte.
Wenn wir in der Öffentlichkeit das jahrelange vergebliche Bemühen so darstellen,
halte ich das für nicht lautere Methoden. Ich
bedanke mich an dieser Stelle noch einmal
herzlich beim Straßenbetrieb und beim Tiefbau, da wir das Geld gerade jetzt besonders
gut gebrauchen können.
StRin Dengg: Zur tatsächlichen Berichtigung für die Zuseherinnen und Zuseher: Ich
weiß nicht genau, ob Bgm.-Stellv.in
Mag.a Schwarzl damals kurzzeitig Landtagsabgeordnete war. An und für sich war sie in
diesen sieben Jahren schon auch im Gemeinderat dabei.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses vom 12.03.2020 wird zur Kenntnis
genommen.

GR-Sitzung 30.04.2020

47.

KA-00729/2020
Bericht über die Belegkontrollen
der Stadtgemeinde Innsbruck,
IV. Quartal 2019

StRin Dengg: Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl,
ich meinte vorhin, dass ich heute zeitökonomisch sein muss und deshalb habe ich nicht
alles vorgebracht - das gebe ich zu. Damit
Du aber zufrieden bist, werde ich diesen
Bericht zur Gänze vortragen:
Bericht über die Belegkontrollen: Mir geht
es hier um das Finanzausgleichsgesetz
(FAG). Finanzzuweisungen des Bundes für
Investitionen für Straßenbahn- und O-Buslinien: Die Stadt Innsbruck verpflichtet sich,
diesen Bundeszuschuss in Form eines Gesellschafterzuschusses an die Innsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) weiterzuleiten.
Am 08.08.2019 erfolgte eine Auszahlung in
Höhe von € 2.432.137,46 an die IVB. Am
13.11.2019 erfolgte eine weitere Auszahlung in Höhe von € 1.392.000,-- an die IVB.
Nicht, dass jetzt der falsche Eindruck entsteht, dass die Stadt Innsbruck letztes Jahr
noch zu viel Geld gehabt hätte, nein, die
Stadt hat nur die Mittel des Bundes, die sie
nicht direkt an die IVB überwiesen hat,
nachgezahlt.
Das heißt, dass dieser Betrag in Höhe von
€ 1.3 Mio. im Jahr 2017 fällig gewesen
wäre. Der Kontrollbericht bzw. die Kontrollabteilung machte die Stadt Innsbruck
darauf aufmerksam, dass das nachgezahlt
werden muss. Das ist dann im Jahr 2019
passiert. Soviel zur schnellen Überweisung.
Hier empfiehlt die Kontrollabteilung, Geldmittel des Bundes unverzüglich an die IVB
weiterzuleiten.
Liebe Leute, zwei Jahre sind nicht unverzüglich. Geldmittel, die die Stadt Innsbruck
vom Bund im Dezember erhält, sollen auch
im Dezember an die IVB weitergegeben
werden. Vielen Dank.
GR Kunst: Ich möchte mich StRin Dengg
anschließen. Hoher Gemeinderat, wie kann
es sein, dass eine Zahlung von
€ 1.392.000,--, die die Stadt Innsbruck 2017
vom Finanzminister zur Weiterleitung an die
IVB bekommen hat, bis zum Jahr 2019 niemandem aufgefallen ist? Warum hat sich
die IVB nicht gemeldet, dass ihr dieses Geld
fehlt? Das verstehe ich nicht.