Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

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8.

der Liegenschaft Brunecker Straße 1.
Je nachdem, ob die dortige Trafostation der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) verbleibt oder nicht,
handelt es sich bei den Flächen gemäß Punkt 1. und 2. um ein Flächenausmaß von zirka 580 m2 bzw. zirka
700 m2;

IV 1060/2009
Stadtgemeinde Innsbruck,
Rückkauf einer Teilfläche des
Grundstückes .1245/1, vorgetragen in EZ 1220, Grundbuch
81113 Innsbruck (Brunecker
Straße 1), und Kauf einer Teilfläche aus Grundstück .1246, vorgetragen in EZ 1722, Grundbuch
81113 Innsbruck (Brunecker
Straße 3), von der Brunecker
Straße-Ost GesmbH für die Realisierung des Straßenbahn- bzw.
Regionalbahnprojektes

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von StRin Dr.in Pokorny-Reitter, GR Grünbacher und GR Ing. Dr. Ortner; gegen
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, 2 FPÖ,
2 FREI, GRin Dr.in Waibel und GRin Altmann; 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 24.2.2010:
Im Sinne einer lösungsorientierten
Regelung mit dem Eigentümer der Objekte
Brunecker Straße 1 und 3 wird der
nachstehenden Vereinbarung zugestimmt,
wobei als aufschiebende Bedingung gilt,
dass die Freimachung (Abbruch der
Bestandsobjekte) des gesamten Bereiches Brunecker Straße 1 bis zum
15.7.2010 gelingt:
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt aus
den Liegenschaften Brunecker Straße 1
und 3 jene Bereiche, die zur Umsetzung
des Straßenbahnprojektes einschließlich
der zusätzlichen Straßen-, Radweg- und
Gehsteigflächen gemäß Projekt der Mag.Abt. III, Tiefbau, des Landes Tirol und der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), vom
14.12.2009, erforderlich sind zu einem
Preis, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird.

3.

Kaufpreis für den Straßengrund aus
der Liegenschaft Brunecker Straße 3
von insgesamt zirka 730 m2 laut Projekt;

4.

Übernahme der Abbruchkosten für
das Haus Brunecker Straße 1 zu
100 % durch die derzeitige Eigentümerin;

5.

Die Brunecker Straße-Ost GesmbH
übernimmt die gesamten Mietrechtsablösen.

6.

Über- und Unterbauungen, welche
sich aus dem derzeit laufenden Architektenwettbewerb hervorgehenden
Siegerprojekt ergeben können, werden unentgeltlich gestattet.

Folgender Prüfantrag wurde gemäß
§ 74c Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (IStR) an die Kontrollabteilung der Landeshauptstadt Innsbruck eingebracht:
Die unterfertigten Mitglieder des Gemeinderates verlangen gemäß § 74c Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) eine Prüfung
-

des Verkaufs der Liegenschaft
Brunecker Straße 1 und der vorangegangenen Vorgänge, insbesondere
auch rund um das Angebot der PEMA
Holding GmbH;

-

den Ankauf von Teilen des "Bürgergartens" für die Mag.-Abt. II, Soziales,
inklusive dem Weg der Entscheidung
zur Absiedlung der Mag.-Abt. II, Soziales, vom Haydnplatz sowie

-

die folgenden Geschäfte rund um die
Brunecker Straße 1 und 3, soweit sie
der Prüfbefugnis der Kontrollabteilung
zugänglich sind, bis inklusive dem
bevorstehenden Rückkauf von Teilen

Damit sind nachstehende Positionen
abgedeckt:
1.

2.

Kaufpreis für den Rückkauf jener
Fläche aus der Liegenschaft Brunecker Straße 1, die für die Realisierung
des Regional- und Straßenbahnprojektes notwendig ist;
Kaufpreis für die zusätzliche Fläche
für Fahrbahn, Geh- und Radweg aus

GR-Sitzung 25.2.2010