Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.20

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2 Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse
Rechtsform

Die ISpA wird in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung geführt und hat ihren Sitz in Innsbruck. Sie ist seit 5.8.1997 im
Firmenbuch unter der laufenden Nummer FN 160910 h eingetragen. Es
handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 221
UGB.

Unternehmensgegenstand

Laut Gründungserklärung vom 23.4.1997 ist die ISpA vorrangig zu dem
Zweck gegründet worden, bauliche Anlagen auf fremden Grund und
Boden, insbesondere ein Fußballstadion samt Nebeneinrichtungen im
Bereich des Sport- und Freizeitparks Tivoli-Neu sowie eines Leichtathletikstadions auf dem Universitätssportgelände oder einem anderen Ort,
zu errichten bzw. Beteiligungen, Kapitalvermögen und Subventionen zu
verwerten und zu nutzen. Darüber hinaus sieht der Unternehmensgegenstand den Betrieb aller zur Förderung des Unternehmensgegenstandes notwendigen und nützlichen Geschäfte und Geschäftszweige
vor.

Dauer der Gesellschaft

Die Dauer der Gesellschaft ist gem. Gesellschaftsvertrag auf unbestimmte Zeit angelegt.

Stammkapital

Das Stammkapital der ISpA beträgt € 1,526.129,52 und ist zur Gänze
einbezahlt. Alleingesellschafterin mit einem Geschäftsanteil von 100 %
ist die Stadtgemeinde Innsbruck.

Organe der Gesellschaft

Die Organe der Gesellschaft bilden der (die) Geschäftsführer, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Geschäftsführung

Nach dem Gesellschaftsvertrag hat die Gesellschaft einen oder mehrere
Geschäftsführer. Bestellt wurde nur ein Geschäftsführer. Der amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit 1.12.2001 selbständig.
Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher
Geschäftsführer übt er auch die Funktion eines gewerberechtlichen
Geschäftsführers aus.

Quartalsberichte

Gemäß § 28 a GmbHG ist der Geschäftsführer verpflichtet, dem Aufsichtsrat regelmäßig, mindestens ¼-jährlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens schriftlich zu berichten. Diese
Auflage hat der Geschäftsführer der ISpA erfüllt, die entsprechenden
(Quartals-)Berichte sind in den jeweiligen Aufsichtsratssitzungen behandelt worden.

Wirtschaftsplan, Jahresrechnung, Offenlegung

Der Geschäftsführer ist der Verpflichtung zur Vorlage eines Wirtschaftsplanes für das Jahr 2008 fristgerecht nachgekommen. Die Beschlussfassung der Gesellschafter über die Prüfung und Feststellung
des Jahresabschlusses 2008 und die Entlastung des Geschäftsführers
sowie des Aufsichtsrates ist zeitgerecht in der Generalversammlung
vom 29.7.2009 erfolgt. Dem in den §§ 277 und 278 UGB normierten
Erfordernis bezüglich der Offenlegung des Jahresabschlusses ist die
Gesellschaft ebenfalls fristgerecht nachgekommen.

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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