Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.28

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samt Nebeneinrichtungen, Zu- und Rückbau Tivoli-Neu samt Nebenund Betriebsanlagen, etc.) abgewickelt, welche in unterschiedlichem
Ausmaß Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung der ISpA nahmen. Die Betriebsleistung der ISpA war zum Bilanzstichtag 31.12.2008
mit einem Betrag in der Höhe von rd. € 9,8 Mio. ausgewiesen. Demgegenüber standen Aufwendungen von rd. € 10,4 Mio., was zu einem
negativen Betriebsergebnis von rd. 0,6 Mio. führte. Nach Berücksichtigung des Zinsergebnisses (rd. € 92,3 Tsd.) und der Ertragssteuern (rd.
€ 1,8 Tsd.) belief sich der Jahresfehlbetrag für das Jahr 2008 auf rd.
€ 0,5 Mio.
6.1 Umsatzerlöse
Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft waren zum 31.12.2008 mit einem
Betrag von insgesamt rd. € 1.047,3 Tsd. angeführt. Die Summe (netto
in Euro) setzte sich aus den „Mieterlösen UEFA Stadion“ von rd.
€ 645,0 Tsd., aus den Einnahmen betreffend „Fruchtgenuss Tivoli-Neu“
von rd. € 305,2 Tsd., und aus den Erlösen „Mieten USI Sportanlagen“
in der Höhe von rd. € 76,1 Tsd. zusammen. Die verbleibenden Einnahmen von rd. € 21,0 sind auf Erträge aus Beratungshonoraren, auf Einnahmen hinsichtlich der Durchführung des Baumanagements „Projekt
Hötting West“ und auf sonstige Erlösabgrenzungen zurückzuführen.
6.1.1 Fruchtgenuss

Geschäftsbesorgungsvertrag

Nach Fertigstellung des Sport- und Freizeitparks Tivoli-Neu hat die ISpA
den Betrieb, nämlich die Zurverfügungstellung von Flächen der Sportanlagen an diverse Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben. Dabei hat sie sich, insbesondere für die Aufgaben der
Hausverwaltung, des Marketings sowie der Mieterbetreuung mittels
Geschäftsbesorgungsvertrag vom 21.12.2000 der OSVI bedient.

Fruchtgenussvertrag

Im Jahr 2003 ist in Anbetracht der damals vorherrschenden Eigentümer- und Betriebsstrukturen des Sport- und Freizeitparks Tivoli-Neu,
der Bob- und Rodelbahn, des Eisstadions, usw. eine gemeinsame Betriebsführung der Sportstätten angestrebt worden. Demzufolge wurde
der mit der OSVI abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag in einen
Fruchtgenussvertrag umgewandelt. Dadurch ist der gesamte Sportund Freizeitpark Tivoli-Neu seit 1.1.2004 der OSVI zur Nutzung überlassen worden und wurde bzw. wird von dieser auf eigenen Namen und
Rechnung betrieben.

Fruchtgenussentgelt

Für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes erhält die ISpA ab dem
Jahr 2004 ein jährliches Fruchtgenussentgelt. Dieser Betrag setzt sich
aus den Erlösen aus Dauervermietungen und Einzelvermietungen und
Werberechten abzgl. eines Risiko- sowie Organisationsabschlages und
eines Pauschalbetrages für den Instandhaltungsaufwand zusammen.
Für das Jahr 2004 hat sich das Fruchtgenussentgelt auf rd. € 263,5
Tsd. belaufen. Bei der jährlichen Neuberechnung des Fruchtgenussentgeltes erhöhte sich zum einen die Basis „Erlöse aus Dauervermietungen“ aufgrund des Umstandes, dass bei einigen Mietverträgen gestaffelte Mietzinserhöhungen vorgesehen waren. Zum anderen war für das

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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