Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: Kurzprotokoll-25022010.pdf

- S.31

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6.1.2 Mieten USI-Sportananlagen
Nutzungsrecht - Nutzungsvereinbarung

Auf der Grundlage eines seinerzeit aus steuerlichen Gründen über die
ISpA abgewickelten Finanzierungssystems im Zusammenhang mit der
Errichtung einer Leichtathletikanlage und einer Dreifachspielhalle auf
dem Areal der Universitätssportanlagen sowie einer in weiterer Folge
abgeschlossenen Nutzungsvereinbarung hat die Universität Innsbruck
der ISpA ein Nutzungsrecht von einem Drittel der Betriebsbereitschaftsstunden eingeräumt. Das Nutzungsrecht gilt auf die Dauer der Benutzbarkeit der Anlagen, welche hinsichtlich der Freisportanlagen mit 15
Jahren und hinsichtlich der Hochbauanlagen mit 25 Jahren angenommen worden ist. Nach dem Inhalt des Nutzungsvertrages hat die ISpA
aber nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, ein Drittel der Betriebsbereitschaftsstunden in Anspruch zu nehmen und hiefür die anlagen- und betriebsstundenbezogenen Kosten zu übernehmen, wodurch
auf der ISpA auch das Unternehmerrisiko für ihr Gebrauchsrecht lastet.

Drittelanteil

Die konkrete Anzahl des auf die ISpA entfallenden Drittelanteiles der
Betriebsbereitschaftsstunden war dem Geschäftsführer der Gesellschaft
nicht bekannt. Er wies jedoch darauf hin, dass seitens der Universität
bis dato noch nie eine allfällige Unterschreitung des Nutzungsrechtes
verrechnet worden sei. Die Kontrollabteilung hat schließlich eruiert,
dass sich das Drittel der ISpA auf 470 Benützungsstunden pro Jahr
beläuft.

Nutzergremium

Die ISpA überlässt im Rahmen ihres Nutzungskontingentes dieses an
diverse Sportvereine, die wiederum von einem Nutzergremium namhaft
gemacht werden. Diesem Gremium, welches unter der Führung der
Universität steht, gehören auch Vertreter der Stadt Innsbruck, des Landes Tirol und der ISpA an. Laut Auskunft des Geschäftsführers nimmt
die ISpA an den Besprechungen für die Aufstellung der Benützungspläne aber nicht teil.

Verrechnungspraxis

Aus der Weitergabe ihrer Nutzungsrechte an Vereine erwächst der ISpA
zwar kein organisatorischer Aufwand, der Zahlungsverkehr zwischen
der Universität als Betreiber der Anlage und der ISpA bzw. die Weiterverrechnung an die Nutzer verursacht aber einen erheblichen Manipulations- und Verwaltungsaufwand. Die Praxis gestaltet sich so, dass die
Universität der ISpA die von den Vereinen beanspruchten Zeiten monatlich in Rechnung stellt (2008 insgesamt € 75,7 Tsd.), wegen der
fehlenden Unternehmereigenschaft der Universität erfolgt dies ohne
Umsatzsteuer. Die ISpA verrechnet ihrerseits die Benützungsentgelte
mit zusätzlich 20 % USt (2008 insgesamt € 76,0 Tsd. ohne USt) an die
Nutzervereine weiter.

Zahlungsverzögerungen

In diesem Rahmen kam es jedoch insbesondere seitens eines Vereines
laufend zu Zahlungsverzögerungen. Zum Jahresultimo 2008 bezifferten
sich dessen Außenstände auf € 9.508,00 zzgl. USt, zum Zeitpunkt der
Einschau (Anfang November 2009) waren diese bereits auf € 14.702,50
zzgl. USt angewachsen. Sämtliche Bemühungen der ISpA zur Hereinbringung ihrer Forderungen sind bisher fruchtlos geblieben, der einschlägigen Korrespondenz zufolge kann die ISpA frühestens gegen Jah-

Zl. KA-11867/2009

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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